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Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 367-3 „Diesdorf südliche Wendeschleife“ mit dem Stand Juni 2020, die Begründung mit dem Stand Juni 2020, der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit dem Stand 26.03.2020, Artenschutzrechtliche Untersuchungen von 2019, Schalltechnische Untersuchungen mit dem Stand 12.12.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.