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Aktualisiert am 17.11.20
  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2.  Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform Überbrückungshilfe - Unternehmen
  3. Die Antragstellung startet in der letzten Novemberwoche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann. Derzeit arbeiten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen an einem Regelwerk zur Inanspruchnahme der Hilfen. Mit einer zeitnahen Veröffentlichung des Regelwerks wird gerechnet.

Hinsichtlich der Bürokratie betonte Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann, dass der Bund wohl weiterhin auf umfangreichen Nachweispflichten und Prüfungen im Nachgang bestehe. Einzig bei den Soloselbständigen werde weitestgehend auf Nachweise und eine Schlussrechnung verzichtet.