Reisepass beantragen
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In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Allgemeine Informationen
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.
Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Der Kinderreisepass
- ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
- wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
- hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.
Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.
Beantragung des Reisepasses:
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.
Zuständigkeiten:
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
-
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passfoto
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
-
bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
- bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
Rechtsgrundlage(n)
Wichtige Hinweise
Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Zum 1. Januar 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Die Beantragung eins sofort ausgestellten Kindereisepasses ist seitdem nicht mehr möglich. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.
Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Eltern, die mit ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, müssen nunmehr unbedingt rechtzeitig prüfen, ob für das Kind ein gültiges Reisedokument vorhanden ist.
Wir empfehlen den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder in einem BürgerBüro Ihrer Wahl zu beantragen.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Es muss sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die für die Reise benötigten Ausweisdokumente informiert werden!
- Ausführliche Informationen unter Bundesministerium des Inneren und für Heimat - Reisepass - FAQ
Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten bzw. aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, gibt es unter Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweisen.
Es gilt zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument ist teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. In diesem Fall sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass) beantragt werden.
Antragstellung
Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Beantragung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn dabei die Zustimmungserklärung des anderen Elternteiles vorgelegt werden kann und kein Zweifel an deren Richtigkeit besteht (Vorlage Einverständniserklärung auch formlos möglich) und des Personalausweises des anderen Elternteiles). Die Antragstellung durch lediglich ein Elternteil kann dann erfolgen, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht diesem Elternteil allein zusteht (Nachweis ist erforderlich).
Lichtbilder:
In den stationären Bürgerbüro-Standorten befinden sich Fototerminals. Die Kosten betragen dann 7,00 Euro. Ab dem 01.05.2025 dürfen keine Lichtbilder mehr mitgebracht werden. Außer in der Behörde dürfen nur noch zertifizierte private Fotodienstleister biometrische Fotodateien aufnehmen.
Lieferzeiten:
Die Lieferzeiten der Bundesdruckerei betragen zurzeit mind. 8 Wochen. Wir bitten Sie, dies bei der Beantragung zu beachten.
Speed Capture Kiosk - Fotoautomat
Fotoaufnahme direkt im BürgerBüro
Und so funktioniert’s:
Am Speed Capture Kiosk können Sie selbstständig Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und gegebenenfalls auch Ihre Unterschrift erfassen. Damit sparen Sie sich den Aufwand, ein Passfoto extra zu besorgen, und beschleunigen gleichzeitig die Bearbeitung Ihres Anliegens. Während der Aufnahme von Foto und Fingerabdrücken erfolgt sofort eine Qualitätsprüfung. Sobald Sie Ihren Antrag stellen, ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren auf, prüft deren Authentizität und übernimmt sie direkt und sicher von einem geschützten Server. Ihre biometrischen Daten werden für 48 Stunden gespeichert.
Das Foto am Fotoautomaten kostet 7,00 Euro. Diese Gebühr wird zusammen mit der Gebühr für Ihr Personaldokument erhoben und am Kassenautomaten bezahlt. Sie können den Betrag entweder bar oder mit EC-Karte begleichen.
Der Speed Capture Kiosk ist besonders benutzerfreundlich und verbessert den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer. Drücken Sie einfach den „Rollstuhl-Button“ auf dem Touchscreen, und das Gerät fährt automatisch auf Ihre Höhe herunter. Der Kiosk ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m geeignet.
Selbstverständlich erfüllt der Automat alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. Alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, müssen den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Dies wurde dem Hersteller durch ein entsprechendes Zertifikat des BSI bestätigt.
Sollten Sie Fragen oder Probleme mit der Technik haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
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