Inhalt
Ausfuhrkennzeichen beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Wichtige Hinweise
- Das Fahrzeug ist bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens zwingend vorzuführen.
- Zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs kommt es im Wesentlichen darauf an, dass das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt. Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen ist eine Hauptuntersuchung vor Antragstellung durchzuführen.
- Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens wird auf die Dauer der nachgewiesen Haftpflichtversicherung begrenzt und kann längstens 1 Jahr betragen.
- Das Fahrzeug kann bis zum Ablauf der Gültigkeit sowohl hier als auch im Ausland gefahren werden.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird auf die Ausfuhr beschränkt und mit dem Ablaufdatum der Zulassung versehen. Zusätzlich kann ein internationaler Zulassungsschein beantragt werden.