Abendsekundarschule Aufnahme anmelden
Allgemeine Informationen
Die Schulen des zweiten Bildungsweges gliedern sich in:
- die Abendsekundarschule (Abendrealschule),
- das Abendgymnasium und
- das Kolleg.
Die Abendsekundarschule wird in Form von Abendklassen an Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen geführt. Dort können Sie den Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und den erweiterten Realschulabschluss erwerben.
Der Bildungsgang dauert in der Regel zweieinhalb Jahre.
Qualifikation nach bestandener Prüfung:
Vorkurs - Bescheinigung –> Voraussetzung für 1. Schuljahr
1. Schuljahr - Hauptschulabschluss
2. Schuljahr - Realschulabschluss bzw. erweiterter Realschulabschluss
Voraussetzungen
Mindestalter ist 18 Jahre
vollständige Bewerbungsunterlagen
vorhandene Aufnahmekapazität
- In den Vorkurs können Sie aufgenommen werden, wenn Sie mindestens ein Abgangszeugnis der 8. Klasse der Sekundarschule oder ein gleichwertiges Zeugnis haben.
- In das 1. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 9. Klasse oder den Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss haben.
- In das 2. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie den qualifizierten Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss oder einem dem Realschulabschluss geleichwertigen Abschluss haben.
- Sie können auch in das 2. Schuljahr aufgenommen werden, wenn Sie bereits einmal in das 2. Schuljahr aufgenommen worden und die Abendsekundarschule ohne Abschlussprüfung abgebrochen haben. Dies müssen Sie dann begründen.
Erforderliche Unterlagen
- formloser unterschriebener Antrag mit Angabe der Anschrift und Telefonnummer
- Kopie der Geburtsurkunde
- beglaubigte Kopie der Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisse
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
Gebühren
keine
Frist
Anmeldungen für den Vorkurs: bis zum 01. Dezember – Beginn nach den Winterferien (Februar, wenn ausreichend Bewerbungen vorliegen!)
Anmeldung für das 1. oder 2. Schuljahr: bis zum 01. Juni – Beginn nach den Sommerferien (August/September)
Zuständige Stelle
Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Referat 12 – Frau Schöne
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
Telefon: 0391/567 5894
E-Mail: haydeen.schoene@sachsen-anhalt.de
Verfahrensablauf
- Sie bewerben sich mit den vollständigen Unterlagen beim Landesschulamt.
- Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen Bescheid, an welcher Schule, die jeweilige Abendklasse eingerichtet ist und an welcher Schule Sie sich anmelden können.
- Diesen Bescheid legen Sie an dieser Schule vor.
- Danach beginnt Ihre Ausbildung an der Sekundarschule.
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Schulen des zweiten Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 82 Abs. 2 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Schulbehörden | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- ASekVO Landesnorm Sachsen-Anhalt | Verordnung über Abendklassen an Sekundarschulen (ASekVO) vom 28. Februar 2005 | gültig ab: 05.03.2005