Aufgaben
Der unteren Wasserbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg obliegt der Vollzug, sowie die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und des Landeswassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) für die Oberflächengewässer und das Grundwasser. Sie hat somit den gesetzlichen Auftrag, die Oberflächengewässer und das Grundwasser vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen. Sie ist dabei als untere Landesbehörde im übertragenen Wirkungskreis tätig.
Eine rechtliche Gefahrenminimierung wird durch entsprechende Auflagen und spätere Überwachung in wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren, wie beispielsweise für Entnahmen und Einleitungen aus und in Gewässer, sowie Einleitungen von gewerblich/industriellem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitungen) erreicht. Das Gebot der sparsamen Verwendung der bestehenden Ressourcen an Oberflächen- und Grundwasser wird dadurch sichergestellt.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Tankstellen, Ölheizungen, Lagerung/Verarbeitung chemischer Stoffe etc.), die ordnungsgemäße Errichtung von baulichen Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (Stege, Durchlässe, Brücken, Leitungen etc.), sowie in Überschwemmungsgebieten und Gewässerrandstreifen (Häuser, Anlegestellen, Wege etc.) unterliegen ebenso der behördlichen Genehmigungs- und Aufsichtspflicht.
Bei Verunreinigungen von Gewässern mit wassergefährdenden Stoffen bzw. Abwasser, oder der drohenden Gefahr dessen, ist die untere Wasserbehörde als Gefahrenabwehrbehörde tätig.
Die Projekte Ost- und Westelbien, die sich mit der Verbesserung des Abflussvermögens der Grabensysteme und des eingestauten Grundwassers nach Hochwasserereignissen bzw. langanhaltenden Starkniederschlägen beschäftigen, werden innerhalb der Wasserbehörde betreut.
Die Bewirtschaftung kommunaler Gewässerflurstücke von Gewässern II. Ordnung im Zuge der Verkehrssicherungspflicht, die Bewirtschaftung der Notbrunnen als eine Säule der Trinkwassernotversorgung nach dem Wassersicherstellungsgesetz, sowie die Aufgaben eines Hafenbetreibers nach der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung sind ebenfalls in der unteren Wasserbehörde angesiedelt.