Hauptmenü
Inhalt

Schülerbeförderung/Schülerfahrkarten

Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) und die Satzung über die Schülerbeförderung in der Landeshauptstadt Magdeburg regeln die Schülerbeförderung, Erstattung oder Entlastung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler*, die mit Hauptwohnsitz in Magdeburg wohnen. Die Rechtsgrundlagen sind:

§ 71 SchulG LSA und

Satzung über die Schülerbeförderung

Es gibt folgende Möglichkeiten:

1.  Schülerticket Magdeburg ab dem Schuljahr 2023/24

Seit dem 1. August 2023 wurde das „Schülerticket Magdeburg“ eingeführt. Das Ticket entspricht dem Tarif einer ermäßigten marego-Abomonatskarte der Tarifzone Magdeburg und ersetzt die ehemalige kostenlose Schülerjahreskarte. Zum Erhalt des Tickets ist eine Registrierung auf der Bestellplattform der MVB durch die Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schüler*innen notwendig. Die genehmigten Tickets werden per Post an die hinterlegte Anschrift versendet. Es kann im Tarifgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg auch außerhalb der Schulzeiten, an Wochenenden und in den Ferien durch die Schüler*innen genutzt werden.

Berechtigt zum Erhalt des kostenlosen Schülertickets sind alle Schulkinder der allgemeinbildenden Schulen bis einschließlich des 10. Schuljahrganges, für Kinder an Förderschulen auch darüber hinaus. Auch Kinder und Jugendliche des Berufsvorbereitungsjahres sowie des ersten Schuljahrgangs derjenigen Berufsfachschulen, zu deren Zugangsvoraussetzungen kein mittlerer Schulabschluss gehört, sind anspruchsberechtigt.

Darüber hinaus müssen für den Anspruch auf das kostenlose Schülerticket die Mindestentfernungen gemäß der Satzung über die Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Magdeburg erfüllt sein bzw. die Otto-City-Card oder der Stadtpass vorhanden sein.

Wichtig: Eine Ausgabe der bisherigen Schülerjahreskarte über die Schule erfolgt nicht mehr.

Hierzu ein kurzer Hinweis: Die Angabe der Haltestellen im Bestellvorgang hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Tickets. Das Schülerticket ist im gesamten Stadtgebiet gültig. 

Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem Schülerausweis gültig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere Mailadresse: schuelerbefoerderung@sva.magdeburg.de

Allen, die bereits registriert sind und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, wird automatisch ein neues Ticket zugesandt.

Erneut für das Ticket anmelden, müssen sich Schülerinnen und Schüler, die:

  • eine Berufsbildende Schule besuchen
  • aufgrund eines Wechsels an eine weiterführende Schule einen neuen Schulweg haben
  • ein kostenfreies Schülerticket haben, aber beim Übergang in die Jahrgangsstufen 7 und 11 aufgrund der Mindestentfernung von 2,5 Kilometern neu geprüft werden müssen


2. Entlastung von den Fahrtkosten

Anspruch auf Entlastung von Kosten der Schülerbeförderung bis zu einem Höchstbetrag (Berücksichtigung der Ferienzeiten) abzüglich einer Eigenbeteiligung von 100 Euro haben folgende Schüler*innen: 

  • Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien
  • Schuljahrgänge 11-13 der Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Freien Waldorfschulen
  • Berufsfachschulen mit der Zulassungsvoraussetzung des mittleren Schulabschlusses ab dem 2. Ausbildungsjahr
  • Berufsfachschulen mit der Zulassungsvoraussetzung eines Realschulabschlusses
  • Fachschulen (auch Teilzeit)
  • Fachoberschulen
  • Berufliches Gymnasium (ehemals Fachgymnasien).

Schüler*innen in dualer Ausbildung und in Pflegeschulen haben keinen Anspruch (Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, Erhalt einer Ausbildungsvergütung, Schulgesetz gilt nicht).

Erstattungsfähig sind die Kosten der Nutzung des ÖPNV unter Vorlage der Originalbelege.   

Beim Besuch einer Schule außerhalb von Magdeburg, als nächstgelegene Schule, besteht Anspruch auf die teuerste Zeitfahrkarte für Schüler*innen für das Tarifgebiet Magdeburg abzüglich der Eigenbeteiligung.

Zum Antragsformular Antrag auf Entlastung von Fahrtkosten 

Abgabetermin: 30.9. nach Ende des Schuljahres


3.  Erstattung von Fahrtkosten

Ist die Schule mit dem ÖPNV für die unter Punkt 1 genannten Schüler*innen nicht zumutbar zu erreichen, kann alternativ ein Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten gestellt werden.

Zum Antragsformular:  Antrag auf Erstattung von Fahrkosten 

Abgabetermin: 30.9. nach Ende des Schuljahres


4. Fahrdienst

Schüler mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung (Nachweis durch Behindertenausweis bzw. amtsärztliches Gutachten) können mit einem Fahrdienst zur Schule befördert werden.

Zum Antragsformular:  Antrag auf einen Fahrdienst

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Beantragung eines Fahrdienstes an:

Frau Westpfahl, Tel. +49 391 540 3015, marion.westpfahl@sva.magdeburg.de

Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden personenbezogene Daten erfasst. Zur Information zum Datenschutz gemäß Datenschutz-Grundverordnung hier

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachbereich Schule und Sport

Fachbereichsleiterin: Kerstin Richter

Gerhart-Hauptmann-Straße 24–26
39108 Magdeburg