Schülerbeförderung/Schülerfahrkarten beanspruchen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Es gibt folgende Möglichkeiten:
1. Schülerticket Magdeburg ab dem Schuljahr 2023/24
Seit dem 1. August 2023 wurde das „Schülerticket Magdeburg“ eingeführt. Das Ticket entspricht dem Tarif einer ermäßigten marego-Abomonatskarte der Tarifzone Magdeburg. Zum Erhalt des Tickets ist eine Registrierung auf der Bestellplattform der MVB durch die Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schüler*innen notwendig. Die genehmigten Tickets werden von der MVB an die hinterlegte Anschrift versendet. Das Schülerticket kann im Tarifgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg auch außerhalb der Schulzeiten, an Wochenenden und in den Ferien durch die Kinder und Jugendlichen genutzt werden.
Berechtigt zum Erhalt des kostenlosen Schülertickets sind alle Schulkinder der allgemeinbildenden Schulen bis einschließlich des 10. Schuljahrganges, für Kinder an Förderschulen darüber hinaus. Auch Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, aber noch keine Schule besuchen und Jugendliche des Berufsvorbereitungsjahres sowie des ersten Schuljahrgangs derjenigen Berufsfachschulen, zu deren Zugangsvoraussetzungen kein mittlerer Schulabschluss gehört, sind anspruchsberechtigt.
Darüber hinaus müssen für den Anspruch auf das kostenlose Schülerticket die Mindestentfernungen gemäß der Satzung über die Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Magdeburg erfüllt sein bzw. die Otto-City-Card oder der Stadtpass vorhanden sein.
Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem Schülerausweis gültig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere Mailadresse: schuelerbefoerderung@sva.magdeburg.de. Allen, die bereits registriert sind und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, wird automatisch im folgenden Schuljahr ein neues Ticket zugesandt.
Folgende Schülerinnen und Schüler sind hiervon ausgenommen und müssen sich erneut auf der Bestellplattform der MVB anmelden:- eine Berufsbildende Schule besuchen
- aufgrund eines Wechsels an eine weiterführende Schule oder Wohnungswechsels einen neuen Schulweg haben
- ein kostenfreies Schülerticket haben, aber beim Übergang in die Jahrgangsstufen 7 und 11, aufgrund der Änderung der Mindestentfernung auf 2,5 und 3 Kilometern, neu geprüft werden müssen
2. Erstattung von Fahrtkosten
Ist die Schule mit dem ÖPNV für die unter Punkt 1 genannten Schüler*innen nicht zumutbar zu erreichen, kann alternativ ein Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten gestellt werden.
Abgabetermin: 30.9. nach Ende eines jeden Schuljahres
3. Entlastung von den Fahrtkosten
Anspruch auf Entlastung von Kosten der Schülerbeförderung bis zu einem Höchstbetrag (Berücksichtigung der Ferienzeiten) abzüglich einer Eigenbeteiligung von 100 Euro haben folgende Schüler*innen:
- Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien
- Schuljahrgänge 11-13 der Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Freien Waldorfschulen
- Berufsfachschulen mit der Zulassungsvoraussetzung des mittleren Schulabschlusses ab dem 2. Ausbildungsjahr
- Berufsfachschulen mit der Zulassungsvoraussetzung eines Realschulabschlusses
- Fachschulen (auch Teilzeit)
- Fachoberschulen
- Berufliches Gymnasium (ehemals Fachgymnasien).
Schüler*innen in dualer Ausbildung und in Pflegeschulen haben keinen Anspruch (Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, Erhalt einer Ausbildungsvergütung, Schulgesetz gilt nicht).
Erstattungsfähig sind die Kosten der Nutzung des ÖPNV unter Vorlage der Originalbelege.
Beim Besuch einer Schule außerhalb von Magdeburg, als nächstgelegene Schule, besteht Anspruch auf die teuerste Zeitfahrkarte für Schüler*innen für das Tarifgebiet Magdeburg abzüglich der Eigenbeteiligung.
Abgabetermin: 30.9. nach Ende eines jeden Schuljahres
4. Fahrdienst
Schüler mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung (Nachweis durch Behindertenausweis bzw. amtsärztliches Gutachten) können mit einem Fahrdienst zur Schule befördert werden.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Schule und Sport, Julius-Bremer-Straße 8-10, 39104 Magdeburg:
Telefon: +49 391 540-3001 oder Behördennummer 115
E-Mail: FB40@stadt.magdeburg.de
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Antrag (gilt nicht für 1.)
Gebühren
Keine
Frist
Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 SchulG LSA und
Satzung über die Schülerbeförderung
Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden personenbezogene Daten erfasst. Zur Information zum Datenschutz gemäß Datenschutz-Grundverordnung hier.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Landeshauptstadt Magdeburg kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, erhoben werden.