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Kulturförderung der Kommune beantragen

Die Landeshauptstadt Magdeburg fördert freie kulturelle und künstlerische Projekte und Institutionen, an deren Durchführung beziehungsweise deren Bestand die Landeshauptstadt Magdeburg ein erhebliches Interesse hat.


Beschreibung


Das Kulturbüro kann freie und künstlerische Projekte und Institutionen finanziell unterstützen, wenn ein erhebliches Interesse der Stadt an deren Durchführung oder Bestand gegeben ist. Grundlage für die Antragstellung und Bewilligung von Fördermitteln ist die Fachförderrichtlinie des Kulturbüros.

Zum Service des Kulturbüros zählen:

  • Beratung bei der Erarbeitung von Veranstaltungskonzepten und Entwicklung von Projekten 
  • Beratung bei Antragstellungen 
  • Unterstützung bei der Realisierung kultureller und künstlerischer Projekte 
  • Antragsprüfung und -bearbeitung 
  • Begleitung von Vereinen und Initiativen im gesamten Zuwendungsverfahren

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  • Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug
  • Vereinssatzung bzw. Geschäftsordnung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit
  • Verbandszugehörigkeit
  • Vertretungsbefugnisse
  • Konzeption, zum Beispiel Projektbeschreibung, Programmvorschau, Spielplan, Veranstaltungsplanung, gegebenenfalls Jahresveranstaltungsplanung
  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
  • Stellenplan (nur bei Personalkostenzuschüssen)
  • Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Gebühren

- keine -


Fristen

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich und digital unter Verwendung des Projektantrages an die Bewilligungsstelle bis zum Stichtag, dem 30. September eines Jahres, zu stellen.


Rechtsgrundlagen

Die Landeshauptstadt Magdeburg gewährt nach Maßgabe der Fachförderrichtlinie des Kulturbüros der Landeshauptstadt Magdeburg und deren Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) Zuwendungen zum Zweck der Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen, an deren Durchführung bzw. an deren Bestand ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Zuwendungen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen der Stadt. Ein Rechtsanspruch der Antragsteller*innen auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stadt aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Stadt gewährt die Zuwendungen aus Kulturfördermitteln in Form von zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren und nicht umsatzsteuerbaren echten Zuschüssen zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden kommunalen Kulturfördermittel bestimmt der Stadtrat im Rahmen seines Beschlusses zum Haushaltsplan.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) des Landes Sachsen-Anhalt, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) in Verbindung mit dem Zuwendungsrechtsergänzungserlass (ZuwRErgErl), des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) des Landes Sachsen-Anhalt und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in den jeweils gültigen Fassungen. 


Was sollte ich noch wissen?

Gegenstand der Zuwendung müssen folgenden Förderbereichen zugeordnet werden:

  • Bildende und Angewandte Kunst
  • Darstellende Kunst / Theater
  • Heimatpflege
  • Kinder- und Jugendkultur
  • Musik
  • Literatur
  • Soziokultur / Stadtteilkulturzentren
  • spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte.

Schwerpunkt der Förderung sind öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerte, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene.

Zuwendungsempfänger*innen können natürliche und juristische Personen sein, die Aufgaben, an deren Erfüllung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und/ oder gemeinnützig arbeiten. Förderungen erhalten insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstler*innen und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren.


Verfahrensablauf

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich zu stellen. Hierzu ist ausschließlich das verbindliche Online-Formular des Kulturbüros zu verwenden. Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Anlagen versehen online einzusenden. 


Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger*innen sind natürliche und juristische Personen, die Aufgaben, an deren Erfüllung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und bei juristischen Personen den Status der Gemeinnützigkeit nachweisen. Zuwendungsfähig sind insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstler*innen und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfänger*innen bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Die Förderung wird ausschließlich für öffentliche Projekte wie Ausstellungen, Vorträgen, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerten, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene gewährt. Neue, inhaltlich innovative Projekte sollen grundsätzlich vorrangig gefördert werden.

Die Stadt Magdeburg fördert freie kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen, um

  • ein reichhaltiges kulturelles Angebot zu sichern
  • kulturelle Bildung zu ermöglichen
  • kulturelle Infrastruktur zu erhalten und zu entwickeln
  • Vielfalt, Offenheit, Partizipation, Tradition und neue künstlerische Formate zu ermöglichen
  • das bürgerschaftliche Engagement in der Kultur zu unterstützen 
  • zur Identitätsstiftung und zur Entwicklung des Gemeinwesens in der Stadt beizutragen

Bearbeitungsdauer

Die Antragsbearbeitung bis zur Erstellung eines Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheids dauert mindestens 4 Monate ab 30. September. Nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem das geförderte Projekt realisiert wurde ist in der Regel bis spätestens 30. Juni des Folgejahres ein Verwendungsnachweis zur Prüfung vorzulegen. Ziel ist, die Prüfung des Verwendungsnachweises innerhalb von ein bis zwei Jahren nach Zustellung desselben abzuschließen.