Kulturförderung der Kommune beantragen
Beschreibung
Das Kulturbüro kann freie und künstlerische Projekte und Institutionen finanziell unterstützen, wenn ein erhebliches Interesse der Stadt an deren Durchführung oder Bestand gegeben ist. Grundlage für die Antragstellung und Bewilligung von Fördermitteln ist die Fachförderrichtlinie des Kulturbüros.
Zum Service des Kulturbüros zählen:
- Beratung bei der Erarbeitung von Veranstaltungskonzepten und Entwicklung von Projekten
- Beratung bei Antragstellungen
- Unterstützung bei der Realisierung kultureller und künstlerischer Projekte
- Antragsprüfung und -bearbeitung
- Begleitung von Vereinen und Initiativen im gesamten Zuwendungsverfahren
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug
- Vereinssatzung bzw. Geschäftsordnung bzw. Gesellschaftsvertrag
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit
- Verbandszugehörigkeit
- Vertretungsbefugnisse
- Konzeption, zum Beispiel Projektbeschreibung, Programmvorschau, Spielplan, Veranstaltungsplanung, gegebenenfalls Jahresveranstaltungsplanung
- detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Stellenplan (nur bei Personalkostenzuschüssen)
- Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Gebühren
Fristen
Rechtsgrundlagen
Die Landeshauptstadt Magdeburg gewährt nach Maßgabe der Fachförderrichtlinie des Kulturbüros der Landeshauptstadt Magdeburg und deren Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) Zuwendungen zum Zweck der Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen, an deren Durchführung bzw. an deren Bestand ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Zuwendungen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen der Stadt. Ein Rechtsanspruch der Antragsteller*innen auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stadt aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Stadt gewährt die Zuwendungen aus Kulturfördermitteln in Form von zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren und nicht umsatzsteuerbaren echten Zuschüssen zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden kommunalen Kulturfördermittel bestimmt der Stadtrat im Rahmen seines Beschlusses zum Haushaltsplan.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) des Landes Sachsen-Anhalt, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) in Verbindung mit dem Zuwendungsrechtsergänzungserlass (ZuwRErgErl), des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) des Landes Sachsen-Anhalt und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in den jeweils gültigen Fassungen.
Was sollte ich noch wissen?
Gegenstand der Zuwendung müssen folgenden Förderbereichen zugeordnet werden:
- Bildende und Angewandte Kunst
- Darstellende Kunst / Theater
- Heimatpflege
- Kinder- und Jugendkultur
- Musik
- Literatur
- Soziokultur / Stadtteilkulturzentren
- spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte.
Schwerpunkt der Förderung sind öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerte, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene.
Zuwendungsempfänger*innen können natürliche und juristische Personen sein, die Aufgaben, an deren Erfüllung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und/ oder gemeinnützig arbeiten. Förderungen erhalten insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstler*innen und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger*innen sind natürliche und juristische Personen, die Aufgaben, an deren Erfüllung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und bei juristischen Personen den Status der Gemeinnützigkeit nachweisen. Zuwendungsfähig sind insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstler*innen und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfänger*innen bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
Die Förderung wird ausschließlich für öffentliche Projekte wie Ausstellungen, Vorträgen, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerten, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene gewährt. Neue, inhaltlich innovative Projekte sollen grundsätzlich vorrangig gefördert werden.
Die Stadt Magdeburg fördert freie kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen, um
- ein reichhaltiges kulturelles Angebot zu sichern
- kulturelle Bildung zu ermöglichen
- kulturelle Infrastruktur zu erhalten und zu entwickeln
- Vielfalt, Offenheit, Partizipation, Tradition und neue künstlerische Formate zu ermöglichen
- das bürgerschaftliche Engagement in der Kultur zu unterstützen
- zur Identitätsstiftung und zur Entwicklung des Gemeinwesens in der Stadt beizutragen