Inhalt

Gruppe und Selbsthilfe-Kontaktstelle schließen einen Weiterleitungsvertrag ab.

Ein Weiterleitungsvertrag ist erforderlich, weil die Fördermittel an die Kontaktstelle Pflege gehen. Mit dem Vertrag stellt die Kontaktstelle die Weitergabe an die Selbsthilfegruppe sicher.

Ein Ansprechpartner in der Gruppe sollte die Fördermittel verwalten und dafür ein Konto bzw. Unterkonto vorhalten.

In dem Vertrag werden ebenso Gründe für einen eventuellen Rücktritt vom Vertrag vereinbart. Wichtige Gründe für den Rücktritt liegen vor, wenn die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss nachträglich entfallen sind, der Abschluss des Vertrages durch Angaben des Letztempfängers zustande gekommen ist, die unrichtig oder unvollständig waren oder der Letztempfänger seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Ebenso werden für einen Rücktritt vom Vertrag die Rückzahlungsverpflichtung vereinbart.