Inhalt

Pflege in der Häuslichkeit

Als "häusliche Pflege" wird die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, also außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen, bezeichnet. Die häusliche Pflege kann sowohl von Angehörigen oder auch einem ambulanten Pflegedienst erfolgen. Erfolgt die Pflege ausschließlich von Angehörigen wird ein monatliches PFLEGEGELD an den/die Pflegebedürftige(n) ausgezahlt. Wird ein ambulanter Pflegedienst beansprucht, kann entsprechend des Pflegegrades die SACHLEISTUNG abgerechnet werden. Es können auch beide Leistungsmöglichkeiten miteinander kombiniert werden. Das Informationsbüro für Pflege berät Sie gern zu den Möglichkeiten, damit pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem heimischen und familiären Umfeld bleiben können.  Derzeit werden etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld betreut.

Pflegegeld für die Pflege von Angehörigen/ Monat 

Pflegegrad 1

0 €

Pflegegrad 2

316 €

Pflegegrad 3

545 €

Pflegegrad 4

728 €

Pflegegrad 5

901 €

Sachleistung für ambulante Pflege/ Monat

Pflegegrad 1 

125 €

Pflegegrad 2 

724 €

Pflegegrad 3  

1.363 €

Pflegegrad 4  

1.693 €

Pflegegrad 5  

2.095 €

Die Abrechnungsgrundlage von Pflegediensten für die Sachleistung sind die nachfolgenden "Leistungskomplexe" Sachsen-Anhalt 

  • Leistungskomplexe

Übersicht der Pflegedienste

Karte wird geladen...