Inhalt

Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)

Registrierung, Änderung, Stilllegung von Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Magdeburg

Messstation des Lufthygienischen Überwachungssystems Sachsen-Anhalt

1. Allgemeine Information für Anlagenbetreibende

Im Juni 2019 ist die 44. BImSchV in Kraft getreten. Die 44. BImSchV legt für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Registrierungs-, Dokumentations- und Messpflichten fest. Es gelten neue und zum Teil strengere Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe (z.B. Kohlenmonoxid, Stickstoffoxyde, Staub, Formaldehyd).

Betreibende werden aufgefordert, umfänglich zu prüfen, ob sich im Bestand Anlagen befinden bzw. geplant sind, die den Anforderungen der 44. BImSchV entsprechen. Unter den Begriff der bestehenden Anlagen fallen -bis auf wenige Ausnahmen- Anlagen, die vor dem 20.12.2018 in Betrieb genommen worden. Spätere Inbetriebnahmen von Anlagen sind den Neuanlagen (siehe unten) zuzuordnen.

Die 44. BImSchV ist von den Betreibenden vollumfänglich umzusetzen und gilt ohne weitere Anordnung der zuständigen Immissionsschutzbehörden. Verstöße (Ordnungswidrigkeiten) hinsichtlich der Nichteinhaltung der Anforderungen werden seitens der zuständigen Behörde gemäß § 35 der 44. BImSchV geahndet.

2. Weitergehende Information für Anlagenbetreibende

Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der 44. BImSchV -u. a. hinsichtlich der Anforderungen bei der Errichtung und des Betriebes der Anlagen, der Anzeige- und Messpflichten sowie von Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten- hingewiesen. Andere gesetzliche Vorgaben (z. B. Auflagen in Genehmigungsbescheiden) bleiben davon unberührt, wenn die 44. BImSchV nichts Weiteres bestimmt.

Zuständige Behörde ist die Untere Immissionsschutzbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg, soweit die Anlagen nicht der Überwachung durch die Obere Immissionsschutzbehörde im Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung des Landesverwaltungsamtes Sachsen- Anhalt unterliegen.

2.1 Neuanlagen

Als Neuanlagen gelten Anlagen, die ab dem 20.12.2018 in Betrieb genommen oder wesentlich geändert worden sind. Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 4 der 44. BImSchV. Die zu übermittelnden Daten sind in Anlage 1 der Verordnung dargestellt. Bei Neuanlagen sind durch die Betreibenden Anlagenregistrierungen unverzüglich auf Grundlage des § 6 in Verbindung mit § 1 der 44. BImSchV bei der zuständigen Behörde durchzuführen. Bei der Registrierung (schriftlich oder elektronisch) sind die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Betreibende sind seit Inkrafttreten der Verordnung dazu unmittelbar verpflichtet. Zur Anzeige/Registrierung ist das Formblatt (siehe unten) zu verwenden.

2.2 Altanlagen

Betreibende von bestehenden Feuerungs-,Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (Inbetriebnahme vor 20.12.2018 - Altanlagen) haben diese schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde bis zum 01.12.2023 nach Maßgabe der in Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben anzuzeigen/registrieren. Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 4 der 44. BImSchV. Dazu ist das Formblatt (siehe unten) zu verwenden. Ebenso sind emissionsrelevante Änderungen vor der Durchführung anzuzeigen. Das gilt auch für Betreiberwechsel und Anlagenstilllegungen. Vorliegende Genehmigungen (z. B. Genehmigungsbescheide) bleiben hiervon unberührt und sind nach wie vor vollumfänglich umzusetzen.

3. Anlagenregister der Landeshauptstadt Magdeburg - Übersicht

Lfd. Nr.

Neuanl. (N)

Altanl. (A)

Betreibende

Standort

Feuerungs-

Wärmeleistung (MW)

1.01 (N)

SWM GmbH

Astonstr. 30

2

1.02 (N)

SWM GmbH

Astonstr. 64

1,5

1.03 (A)

SWM GmbH

Alt Westerhüsen 50

1,74

1.04 (A)

SWM GmbH

Apollostr. 15-17

2,16

1.05 (A)

SWM GmbH

Arnold-Zweig-Str. 28

2,3

1.06 (A)

SWM GmbH

Bernhardt- Kellermann-Str. 24

2,6

1.07 (A)

SWM GmbH

Berthold-Brecht-Str. 12

1,4

1.08 (A)

SWM GmbH

Cracauer.Anger Hainbuchenweg

2,17

1.09 (A)

SWM GmbH

Fröbelstr. 156

18

1.10 (A)

SWM GmbH

Georg-Kaiser-Str. 4

1,68

1.11 (A)

SWM GmbH

Nachtweide 68

1,48

1.12 (A)

SWM GmbH

Schmeilstr. 1

1,08

1.13 (A)

SWM GmbH

Sieverstorstr. 61

1,4

1.14 (A)

SWM GmbH

Willi-Bredel-Str. 22

1,8

1.15 (A)

SWM GmbH

Witzlebenstr. 1

2,3

2.01 (N)

GETEC WÄRME & EFFIZIENZ GmbH

Halberstädter Str. 2

1,6

2.02 (N)

GETEC WÄRME & EFFIZIENZ GmbH

Halberstädter Str. 2

1,6

2.03 (A)

GETEC heat & power GmbH

Sandtorstr. 21

5 (Kessel 1)

2.04 (A)

GETEC heat & power GmbH

Sandtorstr. 21

5 (Kessel 2)

2.05 (A)

GETEC heat & power GmbH

Sandtorstr. 21

2,5 (BHKW 2)

2.06 (A)

GETEC heat & power GmbH

Sandtorstr. 21

2,5 (BHKW 3)

2.07 (A)

GETEC heat & power GmbH

Am Birnengarten 63

1,5 (Kessel 1)

2.08 (A)

GETEC heat & power GmbH

Windmühlenstr. 80

1,15

2.09 (A)

GETEC heat & power GmbH

Zollstr. 1

1

2.10 (A)

GETEC heat & power GmbH

Widderstr. 10

1,4 (Kessel 1)

2.11 (A)

GETEC heat & power GmbH

Werner-Seelenbinder-Str. 1

1,2 (Kessel 1)

2.12 (A)

GETEC heat & power GmbH

Lunochodstr. 63

2,4 (2 Kessel)

2.13 (A)

GETEC heat & power GmbH

Schanzenweg 6

1,1 (Kessel 1)

3.01 (A)

Dr. Gies Vermögensverwaltung

Friedrich List Str. 8

14

4.01 (A)
FAM Minerals & Mining GmbH
Sudenburger Wuhne 47
12
5.01 (A)

Amroc Baustoffe GmbH Magdeburg

Am Zweigkanal 7b

2,3

4. Formblatt und Kontakt

Das Formblatt zur Verwendung für Anzeige / Registrierung finden Sie unter dem folgenden Link :

Formblatt Meldung mittelgroße Feuerungsanlagen

Zur Registrierung, Änderung, Stilllegung von Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Magdeburg verwenden Sie bitte die folgende Email Adresse :

immissionsschutz@ua.magdeburg.de