Grillverbot ab Waldbrandstufe 3
Bei Waldbrandgefahr, also ab Waldbrandgefahrenstufe 3, ist das Grillen auf den kommunalen Grillwiesen bis zur Neueinstufung der Gefahr untersagt.
Kontrolle von Regelverstößen
Geregelt wird das Grillverbot in § 6 Abs. 5 Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Einhaltung wird regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert und Regelverstöße entsprechend geahndet.
Selbstständig zur Waldbrandgefahr informieren
In der Regel verringert sich die Waldbrandgefahr durch die nächsten ergibigen Regenfälle. Die Waldbrandgefarenstufen werden dann ensprechend neu bewertet und ausgerufen.
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie auf den öffentlichen Grillwiesen grillen, welche aktuelle Waldbrandgefahrenstufe derzeit ausgerufen ist.