Inhalt
  • Absenken der Raumtemperatur für Büros auf maximal 19 Grad Celsius
  • Absenken der Raumtemperatur für Lager und andere Stätten schwerer körperlicher Arbeit auf 12 Grad
  • Bürogebäude werden nur montags bis donnerstags von 7:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 7:00 bis 15:00 Uhr beheizt
    • Ausnahme: das Alte Rathaus für Ausschuss- und Stadtratssitzungen (montags bis donnerstags von 7:00 bis 21:00 Uhr)
  • Verbot von elektrischen Wärmeerzeugern (z.B. Heizlüfter, Heizdecken, Klimageräte) in den Büroräumen und in Außenanlagen (z.B. Heizpilze)
  • Warmwasser nur an hygienisch notwendigen Orten
  • Keine Beleuchtung von Gebäuden innen und außen – außer aus Sicherheitsaspekten
  • Nach Dienstschluss keine Geräte im Stand-by-Betrieb belassen