Inhalt
  • Kein abendliches bzw. nächtliches Anstrahlen von Bauwerken und Denkmälern
  • Fortwährende Überprüfung möglicher Beleuchtungsreduzierung (z.B. Straßenbeleuchtung Magdeburger Ring)
  • Nutzung der Einrichtungen von beispielsweise freien Trägern in den Stadtteilen durch Erweiterung bestehender Angebote und Öffnungszeiten, Möglichkeiten des Austauschs und der Beratung
  • Städtische Einrichtungen und Bürogebäude können vom 27. Dezember 2022 bis 5. Januar 2023 schließen -> inklusive aller Feiertage ist somit das Herunterfahren der Heizungsanlagen bis zu 16 Tage möglich
  • Ausnahmen der Schließzeit werden für Kultureinrichtungen wie Museen extra geregelt (gesonderte Information zum Jahresende)
  • Gesellschaftshaus schließt bis einschließlich 5. Januar
    • erste Veranstaltung am 6. Januar statt (20:00 Uhr „jazzlounge“)
  • Veranstaltungen des Theaters und Puppentheaters bleiben bestehen