Es empfiehlt sich in jedem Fall einen persönlichen Termin zu vereinbaren für die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt, um verbindliche und jeweils aktuelle Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente, deren Echtheitsbestätigung und ggf. deren Übersetzung einzuholen.
- siehe auch:
- Eheschließung im Ausland
- ausländische Urkunden
- Behörden die die Echtheitsbestätigung (Apostille) ausstellen
- Apostille