Für die untere Bodenschutzbehörde liegen die Schwerpunkte der Aufgaben bei der Durchsetzung des Gesetztes zum Schutz des Bodens (BBodSchG) in folgenden Bereichen:
- Ermittlung, Erkundung, Abwehr und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten, sowie hierdurch verursachter Grundwasserverunreinigungen.
- Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen, sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen bei Einwirkungen auf den Boden.
- Abwehr von Gefahren für Mensch und Umwelt durch Sofortmaßnahmen bei aktuellen Havariefällen.
Zielstellung ist dabei vordringlich die Beseitigung von Gefahren zum Schutz der Allgemeinheit sowie die Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Schutzgutes Boden. Um diesem Anspruch nachzukommen ist die Behörde in eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsabläufe innerhalb und außerhalb der Verwaltung eingebunden; hier sind insbesondere
- Anordnung von Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen der Erstellung von Sanierungsplänen bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen,
- Wiedereinbau von ausgehobenem oder behandeltem Bodenmaterial im Bereich derselben Altlast,
- Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden,
- Sanierung von Gewässerschäden nach § 4 BBodSchG
zu nennen.
Neben dem Rechtsbereich des Bodenschutzes werden vorrangig
- Genehmigungsverfahren verschiedenster Rechtsbereiche wie Bau- und Bauplanung, Immissionsschutz, Wasserrecht, Planfeststellungen etc.,
- verwaltungsinterne Anfragen bei An- und Verkauf, Tausch und Neu-/Nachnutzung kommunaler Grundstücke,
- Bürgeranfragen und –hinweise zu Grundstücken,
- allgemeine Anfragen jeglicher Art im Sinne des Umweltinformationsgesetzes sowie
- Berichterstattungen an übergeordnete Behörden
bearbeitet.