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Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz

Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz

 

Hinweise zur Antragsannahme und Antragsbearbeitung:

Die Abgabe und Entgegennahme aller Anträge erfolgt ausschließlich in der
Antragsannahme (Tel.: +49 391 540-5104) 

Auskünfte zum Bearbeitungsstand der Anträge bzw. die Übermittlung der Kontaktdaten des/der zuständigen Baugesuchsprüfers/Baugesuchsprüferin erteilt die Zentrale Antragsannahme unter folgenden Telefonnummern:

(0391) 540 5106

(0391) 540 5110

(0391) 540 5459


Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in den Sachgebieten

Nord/Nordwest

Tel. (03 91) 5 40-51 07

Mitte/Ost

Tel. (03 91) 5 40-51 30

Süd/Südost

Tel. (03 91) 5 40-51 27

Werbeanlagen

Tel. (03 91) 5 40-51 29

Baulastenverzeichnis

Tel. (03 91) 5 40-51 69

Vollzugsbeamter

Tel. (03 91) 5 40-51 33

Die Antragsformulare können unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden:

Formularservice des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr


Möglichkeit der Übergabe digitaler Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen

Den Antragstellenden wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Bauordnungsamt die in den jeweiligen Genehmigungsverfahren erforderlichen Anträge und Bauvorlagen (zusätzlich) digital zu übergeben. 

Dessen ungeachtet bedarf es hinsichtlich aller Anträge und Bauvorlagen weiterhin der Schriftform.

Eine gesetzliche Pflicht zur Einreichung digitaler Unterlagen hinsichtlich der von den Bauaufsichtsbehörden zu prüfenden Genehmigungsverfahren besteht im Land Sachsen-Anhalt derzeit noch nicht.

Die Option der Übergabe von digitalen Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen bietet jedoch allen am Genehmigungsverfahren Beteiligten die Gelegenheit, Verfahrensabläufe zu optimieren, Ressourcen einzusparen und damit Kosten zu reduzieren.

Im Rahmen der Vorlage digitaler Unterlagen sind die im Merkblatt zur Übergabe von digitalen Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen  und die in der Uebersicht_Ordnerstruktur und Dateibezeichnungen für das Einreichen digitaler Kopien (Bauvorlagen) aufgeführten Grundsätze zu berücksichtigen.

Mit der Antragstellung ist eine Übereinstimmungserklärung durch die Bauherrin/den Bauherrn bzw. die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin/den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser abzugeben.

Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der elektronischen Form mit der Papierform zu überprüfen. Im Falle der Widersprüchlichkeit gilt jeweils die Papierfassung.

Unterschriften/Signaturen auf den elektronischen Bauvorlagen bedarf es nicht, da diese auf den in Papierform eingereichten Unterlagen zu leisten sind.


Aufgaben

  • Bauberatung
  • Erteilung von Baugenehmigungen und Vorbescheiden
  • Genehmigung Werbeanlagen
  • Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften und Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes
  • Bearbeitung von Auskunftsersuchen
  • Entgegennahme erforderlicher Bauvorlagen im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens
  • Bearbeitung der Anzeigeverfahren zur Beseitigung baulicher Anlagen
  • Bauüberwachung 
  • Erstellen, Eintragen und Löschen von Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Abnahme Fliegender Bauten
  • Wiederkehrende Prüfung von Versammlungsstätten
  • Prüfung und Bearbeitung der Anzeigeverfahren zu Sonderveranstaltungen innerhalb von Gebäuden
  • Prüfung und Einleitung bauordnungsrechtlicher Maßnahmen
  • Prüfung und Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Wohnraummissständen im Sinne des Wohnraumaufsichtsgesetzes

Untere Denkmalschutzbehörde


Herr Michael Ertl

Untere Denkmalschutzbehörde

An der Steinkuhle 6
D-39128 Magdeburg

Allgemeine Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde

Allgemeine Aufgaben:

 

Bearbeitung von denkmalrechtlichen Anträgen auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.10.1991 (GVBI. LSA S. 368), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes vom 20. Dezember 2005 (GVBI. LSA S. 769) - DenkmSchG LSA -  Denkmalschutzgesetz

z.B. Anträge auf Instandsetzung, Umgestaltung, Veränderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von Kulturdenkmalen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen, die das Erscheinungsbild oder die Umgebung eines Kulturdenkmals im Bestand verändern, beeinträchtigen oder zerstören.

Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen in Angelegenheiten der Archäologie

Bearbeitung von kommunalen Fördermittelanträgen für Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalen

Auskünfte und Erteilung von Bescheinigungen im Sinne der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes und Gewährung von Zuwendungen für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen in Zuständigkeit des jeweiligen Bearbeiters.

Zuständigkeiten nach Stadtteilen und räumlicher Gliederung

Zuständigkeiten nach Stadtteilen, Objektarten und räumlicher Gliederung


Stadtteile/Gebiete:

  • Domviertel, Krökentorviertel, Rathausviertel, Jakobstraße


Stadtteile/Gebiete:

  • Barleber See, Gewerbegebiet Nord, Rothensee, Industriehafen, Herrenkrug,  Werder, Pechau, Kreuzhorst, Randau-Calenberge, Südliches Stadtzentrum (Bahnhofsviertel, Hasselbachviertel und Sternviertel)

  • Festungsanlagen im Stadtgebiet (jedoch keine Kasernen außer Festung Mark)

  • Evangelische Stadtteilkirchen/Gemeindekirchen (keine Krankenhaus- und Friedhofskapellen etc. , auch keine privatisierten Kirchen z.B. Prester)


Stadtteile/Gebiete:

  • Diesdorf, Ottersleben, Beyendorfer Grund, Beyendorf/Sohlen, Fermersleben, Salbke, Westerhüsen, Brückfeld, Berliner Chaussee, Cracau, Prester, Zipkeleben

  • Gartenstadt-Kolonie Reform, Schlachthofgelände

  • Archäologie im gesamten Stadtgebiet


Stadtteile/Gebiete:

  • Neustädter See,  Sülzegrund, Kannenstieg, Großer Silberberg, Alt Olvenstedt, Neu  Olvenstedt, Nordwest, Neustädter Feld, Neue Neustadt, Alte Neustadt,  Stadtfeld Ost (außer Schlachthofgelände)

  • Kommunale Denkmalförderung im gesamten Stadtgebiet


Stadtteile/Gebiete:
  • Stadtfeld West, Sudenburg, Lemsdorf, Leipziger Straße,

  • Reform (außer Gartenstadt-Kolonie Reform), Hopfengarten, Buckau, Fermersleben


Stadtteile/Gebiete:

  • Gartendenkmalpflege in denkmalgeschützten Parkanlagen, Freiräumen und Wohnsiedlungen im gesamten Stadtgebiet


Denkmalverzeichnis/Denkmalinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg

Frau Kareen Krieger
Zimmer 526
Telefon: +49 391 540-5251

Auskünfte und Bescheinigungen: EStG §7i

  • Auskünfte zu Bescheinigungen gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b des Einkommensteuergesetzes (EStG), Schriftliche Zusicherung nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) über bescheinigungsfähige Aufwendungen. 

  • Die fachliche Prüfung der bescheinigungsfähigen Aufwendungen/Zuwendungen erfolgt durch die Baudenkmalpfleger in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen


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Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt

Das Denkmalinformationssystem ist das zentrale Fachinformationssystem des Landes Sachsen-​Anhalt für die Denkmalpflege.

Antragsformulare

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