Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz
Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz
Hinweise zur Antragsannahme und Antragsbearbeitung:
Die Abgabe und Entgegennahme aller Anträge erfolgt ausschließlich in der
Antragsannahme (Tel.: +49 391 540-5104)
Auskünfte zum Bearbeitungsstand der Anträge bzw. die Übermittlung der Kontaktdaten des/der zuständigen Baugesuchsprüfers/Baugesuchsprüferin erteilt die Zentrale Antragsannahme unter folgenden Telefonnummern:
(0391) 540 5106
(0391) 540 5110
(0391) 540 5459
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in den Sachgebieten |
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Nord/Nordwest |
Tel. (03 91) 5 40-51 07 |
Mitte/Ost |
Tel. (03 91) 5 40-51 30 |
Süd/Südost |
Tel. (03 91) 5 40-51 27 |
Werbeanlagen |
Tel. (03 91) 5 40-51 29 |
Baulastenverzeichnis |
Tel. (03 91) 5 40-51 69 |
Vollzugsbeamter |
Tel. (03 91) 5 40-51 33 |
Die Antragsformulare können unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden:
Formularservice des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Möglichkeit der Übergabe digitaler Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen
Den Antragstellenden wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Bauordnungsamt die in den jeweiligen Genehmigungsverfahren erforderlichen Anträge und Bauvorlagen (zusätzlich) digital zu übergeben.
Dessen ungeachtet bedarf es hinsichtlich aller Anträge und Bauvorlagen weiterhin der Schriftform.
Eine gesetzliche Pflicht zur Einreichung digitaler Unterlagen hinsichtlich der von den Bauaufsichtsbehörden zu prüfenden Genehmigungsverfahren besteht im Land Sachsen-Anhalt derzeit noch nicht.
Die Option der Übergabe von digitalen Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen bietet jedoch allen am Genehmigungsverfahren Beteiligten die Gelegenheit, Verfahrensabläufe zu optimieren, Ressourcen einzusparen und damit Kosten zu reduzieren.
Im Rahmen der Vorlage digitaler Unterlagen sind die im Merkblatt zur Übergabe von digitalen Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen und die in der Uebersicht_Ordnerstruktur und Dateibezeichnungen für das Einreichen digitaler Kopien (Bauvorlagen) aufgeführten Grundsätze zu berücksichtigen.
Mit der Antragstellung ist eine Übereinstimmungserklärung durch die Bauherrin/den Bauherrn bzw. die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin/den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser abzugeben.
Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der elektronischen Form mit der Papierform zu überprüfen. Im Falle der Widersprüchlichkeit gilt jeweils die Papierfassung.
Unterschriften/Signaturen auf den elektronischen Bauvorlagen bedarf es nicht, da diese auf den in Papierform eingereichten Unterlagen zu leisten sind.
Aufgaben
- Bauberatung
- Erteilung von Baugenehmigungen und Vorbescheiden
- Genehmigung Werbeanlagen
- Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften und Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen
- Entgegennahme erforderlicher Bauvorlagen im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens
- Bearbeitung der Anzeigeverfahren zur Beseitigung baulicher Anlagen
- Bauüberwachung
- Erstellen, Eintragen und Löschen von Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Abnahme Fliegender Bauten
- Wiederkehrende Prüfung von Versammlungsstätten
- Prüfung und Bearbeitung der Anzeigeverfahren zu Sonderveranstaltungen innerhalb von Gebäuden
- Prüfung und Einleitung bauordnungsrechtlicher Maßnahmen
- Prüfung und Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Wohnraummissständen im Sinne des Wohnraumaufsichtsgesetzes
Untere Denkmalschutzbehörde
Allgemeine Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde
Allgemeine Aufgaben:
z.B. Anträge auf Instandsetzung, Umgestaltung, Veränderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von Kulturdenkmalen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen, die das Erscheinungsbild oder die Umgebung eines Kulturdenkmals im Bestand verändern, beeinträchtigen oder zerstören.
Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen in Angelegenheiten der Archäologie
Bearbeitung von kommunalen Fördermittelanträgen für Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalen
Auskünfte und Erteilung von Bescheinigungen im Sinne der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes und Gewährung von Zuwendungen für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen in Zuständigkeit des jeweiligen Bearbeiters.
Zuständigkeiten nach Stadtteilen und räumlicher Gliederung
Zuständigkeiten nach Stadtteilen, Objektarten und räumlicher Gliederung
Stadtteile/Gebiete:
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Domviertel, Krökentorviertel, Rathausviertel, Jakobstraße
Stadtteile/Gebiete:
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Barleber See, Gewerbegebiet Nord, Rothensee, Industriehafen, Herrenkrug, Werder, Pechau, Kreuzhorst, Randau-Calenberge, Südliches Stadtzentrum (Bahnhofsviertel, Hasselbachviertel und Sternviertel)
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Festungsanlagen im Stadtgebiet (jedoch keine Kasernen außer Festung Mark)
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Evangelische Stadtteilkirchen/Gemeindekirchen (keine Krankenhaus- und Friedhofskapellen etc. , auch keine privatisierten Kirchen z.B. Prester)
Stadtteile/Gebiete:
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Diesdorf, Ottersleben, Beyendorfer Grund, Beyendorf/Sohlen, Fermersleben, Salbke, Westerhüsen, Brückfeld, Berliner Chaussee, Cracau, Prester, Zipkeleben
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Gartenstadt-Kolonie Reform, Schlachthofgelände
-
Archäologie im gesamten Stadtgebiet
Stadtteile/Gebiete:
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Neustädter See, Sülzegrund, Kannenstieg, Großer Silberberg, Alt Olvenstedt, Neu Olvenstedt, Nordwest, Neustädter Feld, Neue Neustadt, Alte Neustadt, Stadtfeld Ost (außer Schlachthofgelände)
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Kommunale Denkmalförderung im gesamten Stadtgebiet
Stadtteile/Gebiete:
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Stadtfeld West, Sudenburg, Lemsdorf, Leipziger Straße,
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Reform (außer Gartenstadt-Kolonie Reform), Hopfengarten, Buckau, Fermersleben
Stadtteile/Gebiete:
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Gartendenkmalpflege in denkmalgeschützten Parkanlagen, Freiräumen und Wohnsiedlungen im gesamten Stadtgebiet
Denkmalverzeichnis/Denkmalinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
Auskünfte und Bescheinigungen: EStG §7i
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Auskünfte zu Bescheinigungen gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b des Einkommensteuergesetzes (EStG), Schriftliche Zusicherung nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) über bescheinigungsfähige Aufwendungen.
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Die fachliche Prüfung der bescheinigungsfähigen Aufwendungen/Zuwendungen erfolgt durch die Baudenkmalpfleger in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen
Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
Das Denkmalinformationssystem ist das zentrale Fachinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt für die Denkmalpflege.
Antragsformulare
Antragsformulare
- Antragsformular auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 14 DenkmSchG LSA (mit Anlage 1 und 2) - interaktiv
- Antragsformular auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 14 DenkmSchG LSA (mit Anlage 1 und 2) - nicht interaktiv
- Ausfüllhinweise zum Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung
- Antragsformular auf kommunale Fördermittel
- Antragsformular gemäß §§ 7i, 10f, 11b EStG
- Bescheinigungsrichtlinie zu §§ 7i, 10f, 11b EStG