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Auf der Grundlage des Abfallgesetzes, der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erhält die Gemeinde die Ermächtigung, die Abfallgebühren mittels Abfallgebührensatzung zu erheben.

Die Veranlagung der Gebühren erfolgt durch den Fachdienst Steuern.

Der Anschluß an die Abfallentsorgung wird durch die Bereitstellung von Abfallbehältern und die daraus resultierende Bemessung des Behältervolumens vom Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb, Sternstr. 13, 39104 Magdeburg, vorgenommen.

An-, Ab- und Ummeldungen sind schriftlich direkt an den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zu richten. Telefonische Auskünfte werden unter +49 391 540- 4632 und +49 391 540-4626 erteilt