Verlust von Dokumenten
Leistungsbeschreibung
Der Verlust von persönlichen Dokumenten, wie auch deren Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist, anzuzeigen. Nutzen Sie dazu am besten gleich das pdf-Formular und senden Sie es uns umgehend zu.
Wenn Ihre Dokumente durch einen Diebstahl abhanden gekommen sind, vergessen Sie bitte nicht, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten !!!
Dies gilt für Personalausweise, Reisepässe, Kinderpässe und vorläufige Dokumente der selben Art.
Sollten die Dokumente nicht wieder gefunden werden, sind diese neu zu beantragen, näheres dazu siehe auf den folgenden Seiten:
Für Personalausweise besteht Besitzpflicht, es sei denn, Sie sind im Besitz eines gültigen Reisepasses. Bei bevorstehenden Auslandsreisen informieren Sie sich bitte beimer die aktuellen Einreisebestimmungen (Pass- und Visapflicht u.a.) und beantragen Sie evtl. umgehend vorläufige Dokumente, mehr dazu auf den folgenden Seiten:
Zur Antragstellung beachten Sie bitte die entsprechenden Seiten, denn vieles können Sie heute schön vom Schreibtisch zu Hause erledigen.
Notwendige Unterlagen
- siehe auf den entsprechenden Seiten
Bearbeitungsdauer, Gebühren und die Rechtsgrundlagen richten sich nach der jeweiligen Art des Dokumentes.
Verlust und Wiederauffinden von Ausweisdokumenten umgehend melden!
Verlust und Wiederfinden von Ausweisdokumenten sofort melden!
Manchmal tauchen verlorene oder gestohlene Ausweise oder Pässe wieder auf. Viele vergessen jedoch, das Bürgerbüro darüber zu informieren. Das kann zu Problemen führen, besonders wenn Sie verreisen möchten.
Reisen Sie nicht mit als verloren gemeldeten Dokumenten!
Sollten Sie mit einem als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweis verreisen, kann es bei der Ein- oder Ausreise zu Verzögerungen kommen. Es könnte mehrere Stunden dauern, bis Ihre Identität überprüft ist, und es besteht die Möglichkeit, dass Sie zurückgewiesen werden. Das gilt auch in EU-Ländern und könnte dazu führen, dass Ihr Urlaub frühzeitig endet.
Was passiert, wenn ich den Verlust melde?
Sobald Sie den Verlust Ihres Ausweises oder Passes melden, wird dies sofort der Polizei mitgeteilt, um Missbrauch zu verhindern. Die Daten werden in einem Fahndungssystem gespeichert. Wenn Sie das Dokument wiederfinden, müssen Sie dies ebenfalls dem Bürgerbüro melden, damit es aus dem Fahndungssystem entfernt wird. Unterbleibt diese Mitteilung, bleibt das Dokument weiterhin zur Fahndung ausgeschrieben, was die genannten unangenehmen Folgen haben kann.
Was tun, wenn das Dokument wieder auftaucht?
Falls Sie Ihren Ausweis oder Pass wiederfinden, sollten Sie dies sofort dem Bürgerbüro melden. Besonders beim neuen Personalausweis ist dies aufgrund der Online-Ausweisfunktion zwingend erforderlich. Außerdem dürfen Sie in der Regel nicht zwei Ausweise oder Pässe besitzen. Haben Sie bereits einen neuen Ausweis oder Pass beantragt, müssen Sie den wiedergefundenen im Bürgerbüro abgeben.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie online auf www.magdeburg.de/digitales-rathaus oder über die Behördennummer 115 einen Termin vereinbaren.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter dem Link: Ausweis weg? Wir helfen Ihnen.