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Erneuerung der Stempel- bzw. Prüfplaketten

Leistungsbeschreibung

Erneuerung der Stempel- bzw. Prüfplaketten erfolgt nur soweit das Fahrzeug nicht zwangsweise aus dem Verkehr gezogen wurde. Dieser Vorgang kann auch durch eine, von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kennzeichentafeln
  • bei Erneuerung der Prüfplaketten: Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein;  Zulassungsbescheinigung II oder Fahrzeugbrief und Prüfbericht der Abgasuntersuchung (AU)

Welche Gebühren fallen an?

  • Grundgebühr: je Stempelplakette mit farbigen Landeswappen 1,00 EUR
  • je Prüfplakette 0,50 EUR

Weitere Informationen

Zuständige Stelle