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Erneuerung der Stempel- bzw. Prüfplaketten
Leistungsbeschreibung
Erneuerung der Stempel- bzw. Prüfplaketten erfolgt nur soweit das Fahrzeug nicht zwangsweise aus dem Verkehr gezogen wurde. Dieser Vorgang kann auch durch eine, von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kennzeichentafeln
- bei Erneuerung der Prüfplaketten: Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein; Zulassungsbescheinigung II oder Fahrzeugbrief und Prüfbericht der Abgasuntersuchung (AU)
Welche Gebühren fallen an?
- Grundgebühr: je Stempelplakette mit farbigen Landeswappen 1,00 EUR
- je Prüfplakette 0,50 EUR