Nachstempelung von Kennzeichenschildern
Beschreibung
Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde mit Klebe-Plaketten versehen.
Dieser Vorgang kann auch durch eine, von Ihnen bevollmächtigte Person, unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Nachstempelung der Kennzeichenschilder nach der zwangsweisen Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges nicht möglich ist. Sollte Ihr Fahrzeug entsiegelt worden sein, so dürfen mit diesem Fahrzeug bis zur Wiederzulassung keine Fahrten getätigt werden!
Erforderliche Unterlagen
Es muss ein formloser Antrag bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter ohne besondere Vollmacht beauftragt werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- bei Erneuerung der Prüfplakette: gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
- ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters
Gebühren
- Grundgebühr für die Abstempelung: 2,60 EUR
- je Stempelplakette mit farbigen Landeswappen 1,20 EUR
- je Prüfplakette 0,50 EUR