Bei Antragstellung für die Klassen C, CE, C1 und C1E sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- biometrietaugliches Lichtbild,
- Zeugnis bzw. Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes oder Arbeits-/Betriebsmediziners (nicht älter als 2 Jahre), Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
- Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebühr: 43,90 EUR
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Bei Antragstellung für die Klassen D, DE, D1 und D1E sind vorzulegen:
- Personalausweis, oder Reisepass,
- Behördenführungszeugnis, welches wir für Sie gegen eine Gebühr von 13 EUR in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen,
- biometrietaugliches Lichtbild,
- Zeugnis bzw. Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes oder Arbeits-/Betriebsmediziners (nicht älter als 2 Jahre), Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
- Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebühr: 43,90 EUR
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Bei Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E ist zu beachten:
- ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistungs, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist.
- Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und besitzen die Gültigkeit von einem Jahr.
- Die Übersendung des Führerscheines an die Wohnanschrift (Direktversand) ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro möglich.
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Bei der Erneuten Erteilung der Klassen D, DE, D1 und D1E ist zu beachten:
- Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist.
- Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und besitzen die Gültigkeit von einem Jahr.
- Die Übersendung des Führerscheines an die Wohnanschrift (Direktversand) ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro möglich.
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