Ersatzführerschein beantragen
Teaser
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gebühren (Gebühren)
- Die Grundgebühr beträgt für den neuen (Ersatz-) Führerschein: 35,60 Euro
- Wenn man bis zur Erstellung weiterhin fahren möchte, ist ein vorläufiger Führerschein für 7,70 Euro notwendig.
- Bei Verlust ist eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben, die Gebühr beträgt: 30,70 Euro, welche bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige (bei der Polizei) nicht fällig wird.
- Die Übersendung des Führerscheines an die Wohnanschrift (Direktversand) ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Wichtige Hinweise
- Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung ist möglich.
Speed Capture Kiosk - Fotoautomat
Fotoaufnahme direkt im BürgerBüro
Und so funktioniert’s:
Am Speed Capture Kiosk können Sie selbstständig Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und gegebenenfalls auch Ihre Unterschrift erfassen. Damit sparen Sie sich den Aufwand, ein Passfoto extra zu besorgen, und beschleunigen gleichzeitig die Bearbeitung Ihres Anliegens. Während der Aufnahme von Foto und Fingerabdrücken erfolgt sofort eine Qualitätsprüfung. Sobald Sie Ihren Antrag stellen, ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren auf, prüft deren Authentizität und übernimmt sie direkt und sicher von einem geschützten Server. Ihre biometrischen Daten werden für 48 Stunden gespeichert.
Das Foto am Fotoautomaten kostet 7,00 Euro. Diese Gebühr wird zusammen mit der Gebühr für Ihr Personaldokument erhoben und am Kassenautomaten bezahlt. Sie können den Betrag entweder bar oder mit EC-Karte begleichen.
Der Speed Capture Kiosk ist besonders benutzerfreundlich und verbessert den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer. Drücken Sie einfach den „Rollstuhl-Button“ auf dem Touchscreen, und das Gerät fährt automatisch auf Ihre Höhe herunter. Der Kiosk ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m geeignet.
Selbstverständlich erfüllt der Automat alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. Alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, müssen den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Dies wurde dem Hersteller durch ein entsprechendes Zertifikat des BSI bestätigt.
Sollten Sie Fragen oder Probleme mit der Technik haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
Ihr BürgerService