Die Landeshauptstadt Magdeburg erkennt die gesellschafts-, sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung des organisierten Sports als einen bedeutenden Bestandteil des Lebens in unserer Stadt an und unterstützt die Magdeburger Sportvereine. Unterschieden wird nach indirekter und direkter Sportförderung.
Indirekte Sportförderung
Die indirekte Sportförderung beinhaltet die Nutzung der Kernsportstätten durch Sportvereine zu Übungs-, Trainings- und Wettkampfzwecken sowie die langfristige Vermietung von Vereins-sportstätten.
Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt die Kernsportstätten (Sportstätten in kommunaler Trägerschaft - einschließlich Schulsporthallen und Schwimmhallen), die nicht langfristig vermietet sind, den Sportvereinen, die Sportstätten eigenständig unterhalten (Vereinssportstätten) oder langfristig angemietet haben, auf Antrag zu Übungs-, Trainings- und Wettkampfzwecken, bei denen keine Einnahmen erzielt werden, für alle Nutzergruppen unentgeltlich zur Verfügung.
Für die Magdeburger Sportvereine, die keine Sportstätten eigenständig unterhalten oder langfristig angemietet haben, gilt diese Regelung für alle Nutzergruppen ebenso, wenn sie mindestens 50 % aktive Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren als Mitglieder im Sportverein haben.
Sportvereine, die ausschließlich Kernsportstätten nutzen und weniger als 50 % aktive Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren als Mitglieder im Sportverein haben, beteiligen sich im Erwachsenensport an den Betriebskosten in Höhe des ermäßigten Entgelttarifes der jeweils gültigen Entgeltordnung. Auch für diese Sportvereine ist der Kinder- und Jugendsport kostenlos.
Vereine, die Behindertensportgruppen zu ihren Mitgliedern zählen, werden die Betriebskosten für diese spezifischen Gruppen erlassen.
Der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird nach konkreter Absprache die Möglichkeit der Nutzung von Kernsportstätten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit eingeräumt.
Die Nutzung und Vergabe der Kernsportstätten erfolgt auf der Grundlage der Sportstättenordnung.
Für die Nutzung der Kernsportstätten durch Sportvereine zu Übungs-, Trainings- und Wettkampfzwecken, bei denen Eintrittsgelder erhoben werden, trifft die Stadt mit dem Sportverein nach pflichtgemäßem Ermessen eine Sondervereinbarung entsprechend der jeweiligen Einnahmehöhe.
Direkte Sportförderung
Die direkte Sportförderung beinhaltet die Zuwendung an Sportvereine für unterschiedliche Förderzwecke, wie:
- Zuwendungen zur laufenden Unterhaltung und Bewirtschaftung der Vereinssportstätten
- Zuwendungen zur Instandsetzung, Sanierung, den Um- und Ausbau, die Erweiterung und den Neubau von Sportstätten
- Zuwendungen zur Anmietung Sportstätten Dritter
- Zuwendungen zur Förderung des Kinder- und Jugendsports
- Zuwendungen zur Durchführung von Sportveranstaltungen
- Zuwendungen zur Förderung von Personalausgaben im Bereich des Breiten- und Freizeitsports
Die derzeit geltende Sportförderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg und das Antragsformular stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Bei Fragen zur Sportförderung können Sie sich aber auch direkt telefonisch oder per E-Mail
an den Fachbereich Schule und Sport wenden.
Ansprechpartnerin: Frau Sturm
Telefon: +49 391 540-3036
FAX: +49 391 540-3043
E-Mail: Claudia.Sturm@sva.magdeburg.de
Weitere Fördermöglichkeiten
Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten vom Landessportbund Sachsen-Anhalt und der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt .