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Ausnahmegenehmigung für Behinderte

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei den Ausnahmegenehmigungen wird unterschieden in bundesweite und territoriale Ausnahmegenehmigungen. Danach richten sich die benötigten Unterlagen. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

 

 

bundesweite Ausnahmegenehmigung  

  

territoriale Ausnahmegenehmigung 

 

 

Benötigt wird 

 

 

 

Schwerbehindertenausweis
(Merkzeichen AG oder BL)
und ein Passbild

 

 

 

 

 

Schwerbehindertenausweis ( Merkzeichen G und B, mind. 70 %) und eine Bescheinigung für eine Parkerleichterung vom Landesverwaltungsamt Magdeburg (siehe Reiter "Formulare")

 oder

ärztliches Attest (Befristung 1/2 Jahr, nicht verlängerbar)

Ausweisfarbe    blau weiß oder orange

Die Abgabe der Unterlagen kann auf postalischem Weg erfolgen. Die Straßenverkehrsbehörde informiert sie über die getroffene Entscheidung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für beide Arten der Ausnahmegenehmigung keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlagen

 Die Genehmigung der Ausnahmegenehmigung regelt §46 Abs.1 Nr 11 StVO, bei der territorialen Ausnahmegenehmigung gilt zusätzlich der Erlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen Anhalt vom 15.02./25.02.2010.