Hausnummernvergabe
- nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer
- Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt
- festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern
(§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der LH Magdeburg)
Antragstellung
Formlos oder mit Antragsformular (Hausnummernantrag) unter Angabe von:
- Name des Antragstellers, ggf. Eigentümers
- Gegenwärtige Postanschrift, (ev. Telefonnummer für Rückfragen)
- Antragsobjekt / Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb o.ä.)
- Flur / Flurstück(e)
- Straße (wenn bekannt)
- Anlage: Kataster oder Grundstücksplan, auf dem die Grundstücks- oder Hauseingänge ersichtlich sind
Gebühren
Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 7 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten usw., können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Alle Angaben zzgl. Porto.
Auskunft
Auskünfte erteilen:
- Herr Spirgatis (Tel. +49 391 540-5180)
- Sekretariat (Tel. +49 391 540-5428)