Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Welche Fristen muss ich beachten?
- Der Bewohnerparkausweis ist für ein Jahr befristet.
- Beantragung ca. 2-4 Wochen vor Ablauf.
Allgemeine Informationen
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Erforderliche Unterlagen
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
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bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren (Gebühren)
- Die Gebühr für einen Anwohnerparkausweis beträgt 30,70 Euro.
- Die Umschreibung z.B. bei Wohnungswechsel innerhalb des Bereiches oder bei einem Fahrzeugwechsel kostet 10,20 Euro.
Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Wichtige Hinweise und Öffnungszeiten
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Öffnungszeiten
Montag: |
Nach Vereinbarung |
Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag |
Nach Vereinbarung |
Kontakt
Bewohnerparken@tba.magdeburg.de
Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises sind je nach Bewohnerparkgebiet folgende Wohnsitzmeldungen Voraussetzung:
- ein gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in den ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten: 02, 03, 05, 08, 15, 16, 17, 101,102 und103
- ein gemeldeter Hauptwohnsitz in den ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten 06, 13 und18
- es darf kein Privatstellplatz vorhanden sein.
- Es ist zu beachten, dass das Parken mit einem Bewohnerparkausweis ausschließlich auf den Stellflächen im zugehörigen Bewohnerparkgebiet erlaubt ist, die mit folgendem Zusatzzeichen gekennzeichnet sind: "Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei" (StVO Zeichen-Nr. 1020-32)!
Einteilung der Bewohnerparkgebiete: (Stand vom 18.09.2014)
- Bewohnerparkgebiet 02 wird begrenzt durch die:Südseite der Stresemannstraße, Westseite der Otto-von-Guericke-Straße, Nordseite der Ernst-Reuter-Allee und Brandenburger Straße
- Bewohnerparkgebiet 03 Breiter Weg 111-125
- Bewohnerparkgebiet 05 wird begrenzt durch die:Nordseite der Julius-Bremer-Straße, Ostseite des Breiten Weg, Südseite der Walther Rathenau-Straße, Westseite der Gustav-Adolf-Straße – Jakobstraße
- Bewohnerparkgebiet 06 wird begrenzt durch die:Ostseite der Jakobstraße - Gustav-Adolf-Straße, Südseite der Walther-Rathenau-Straße, Ostseite des Schleinufer
- Bewohnerparkgebiet 08 wird begrenzt durch die:Westseite der Jakobstraße, Nordseite der Ernst-Reuter-Allee, Ostseite Breiter Weg, Südseite der Julius-Bremer-Straße
- Bewohnerparkgebiet 13 wird begrenzt durch die:Ostseite der Otto-von-Guericke-Straße, Südseite der Leiterstraße, Westseite Breiter Weg, Nordseite der Danzstraße
- Bewohnerparkgebiet 15 wird begrenzt durch die:Südseite der Danzstraße, Westseite Schleinufer, Nordseite der Keplerstraße, Ostseite Breiter Weg
- Bewohnerparkgebiet 16 wird begrenzt durch die:Westseite Breiter Weg, Südseite der Danzstraße, Bahnhofstraße und Hallische Straße
- Bewohnerparkgebiet 17Carl-Miller-Straße, Feuerbachstraße, Harnackstraße, Planckstraße, Schellingstraße, Sternstraße
- Bewohnerparkgebiet 18 wird begrenzt durch die:Sternstraße - Ostseite Breiter Weg, Südseite Keplerstraße, Ostseite Schleinufer, Geißlerstraße
- Bewohnerparkgebiet 101 wird begrenzt durch die:Nordseite der Walther-Rathenau-Straße, Westseite der Gareiststraße - Lüneburger Straße, Südseite des Lorenzweg, im Westen durch den Bahndamm
- Bewohnerparkgebiet 102 wird begrenzt durch die:Westseite der Lüneburger Straße, Nordseite des Lorenzweg, im Westen durch den Bahndamm
- Bewohnerparkgebiet 103 wird begrenzt durch die:Ostseite der Lüneburger Straße, Südseite der Agnetenstraße, Pappelallee, Henning-von-Tresckow-Straße
Verlust der Bewohnerparkkarte:
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wenn ein Bewohnerparkausweis abhanden kommt, muss der Inhaber eine Verlustmeldung abgeben und bekommt ein Duplikat ausgestellt
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dafür fallen 10,20 Euro Gebühren an
- bei Verlust des Bewohnerparkausweises durch unsachgemäßen Gebrauch wird kein Ersatz ausgestellt
Welche Fristen muss man beachten?
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Der Bewohnerparkausweis ist für ein Jahr befristet.
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Antragstellung für neuen Bewohnerparkausweis bitte ca. 2-4 Wochen vor Ablauf einreichen.
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Die Beantragung ist vor Ort im Tiefbauamt möglich, die Anträge können aber auch in den BürgerBüros abgegeben werden.
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Die Bearbeitungszeit im Tiefbauamt beträgt ca. 14 Tage.
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Nicht mehr benötigte Anwohnerparkausweise sind an das Tiefbauamt zurück zu senden bzw. dort abzugeben.