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Wer in einem deutschen Binnengewässer fischen will, muss hierzu einen Fischereischein vorweisen können. Voraussetzung für den Erhalt des Fischereischeins ist eine Fischereischeinprüfung, die zweimal jährlich durch das Ordnungsamt durchgeführt wird. Anschließend kann der Fischereischein beim Ordnungsamt beantragt werden.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigt man zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Besitzer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.

Befristete Fischereierlaubnisscheine sind bei Tourist-Information Magdeburg erhältlich.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Fischereischein
  • Prüfungszeugnis einer bestandenen Fischerprüfung und Passbild
  • Zeugnisse, die eine Befreiung von der Fischerprüfung nachweisen und Passbild

Gesetzliche Grundlagen:
§§ 28, 29 FischereiG