Gewässer
Das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt unterscheidet Gewässer erster und zweiter Ordnung. Gewässer erster Ordnung sind solche, die wasserwirtschaftlich von größerer Bedeutung sind. Die in Magdeburg fließenden Gewässer erster Ordnung sind die Elbe als Bundeswasserstraße und die Schrote. Diese Gewässer werden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhalten. Alle weiteren fließenden und stehenden Gewässer im Stadtgebiet Magdeburg sind Gewässer zweiter Ordnung, welche sich in Obhut, hinsichtlich der Unterhaltung, der Unterhaltungsverbände "Elbaue", Untere Ohre" und "Ehle/Ihle" befinden. Die Unterhaltung wird meistens zwei Mal im Jahr durchgeführt. Abflusshindernisse, die durch Starkregenereignisse entstehen, werden sofort beräumt. Ziel der Unterhaltungsmaßnahmen ist die Erhaltung der Durchgängigen Fließfähigkeit der vorhandenen Gewässer. In manchen Gebieten, wie z.B. im ostelbischen Raum, sind im Zuge vermehrter Bauvorhaben, die vorhandenen Gewässer nicht mehr in der Lage, das anfallende Niederschlagswasser abzuführen. Somit ist das Gewässersystem der bestehenden Situation anzupassen. Insgesamt gibt es in Magdeburg Gewässerläufe mit 145,6 km Länge, wovon ca. 49 km auf Gewässer erster Ordnung und ca. 96, 5 km auf Gewässer zweiter Ordnung entfallen.