Inhalt
Kriterien für die Auszahlung der Unterstützungsleistung

I. Beantragung

  • Wichtig ist die Antragstellung für jede Rate!
  • Anträge gibt es in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg, direkt im BürgerService (Adresse s.r.) und hier im Internet (s. Formulare)

II. Zahlungsarten

1. Ratenzahlung (160 €)

Gilt für alle Studenten, die für das

  • Sommersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.04.-30.06. des jeweiligen Jahres) oder das
  • Wintersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.10.-31.12. des jeweiligen Jahres)

an einer der beiden Studieneinrichtungen immatrikuliert sind und ihre Hauptwohnung im o.g.Zeitraum anmelden.

  • Anmeldung der Hauptwohnung = Sofortzahlung in Höhe von 70,00 € – nach Bearbeitung des Antrages
  • jeweils 1 Jahr später – neuer Antrag !!! – Zahlung 50,00 € bzw. 40,00 €
2. Einmalzahlung 160 €

Gilt für alle Studenten, die für das

  • Sommersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.04.-30.06. des jeweiligen Jahres) oder das
  • Wintersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.10.-31.12. des jeweiligen Jahres)

an einer der beiden Studieneinrichtungen immatrikuliert sind und ihre Hauptwohnung nach Ablauf der 3-monatigen Frist in Magdeburg anmelden.

Hier erfolgt eine Einmalzahlung nach 2 Jahren Hauptwohnsitznahme. Antrag nach den 2 Jahren nicht vergessen!

Wichtig!
Ob Ratenzahlung oder Einmalzahlung- rechtzeitig- einen Antrag stellen.

Der Anspruch auf Unterstützungsleistung erlischt 3 Jahre nach der 1. Ratenzahlung. Bei der Einmalzahlung erlischt der Anspruch 3 Jahre nach Erfüllung der 2-jährigen Meldefrist.