Hauptmenü
Inhalt

Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen

Allgemeine Informationen

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg