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Haftpflichtversicherung

Was ist zu beachten?

Zur Zulassung eines Fahrzeuges ist eine Bestätigung über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung) vorzulegen

Der Nachweis, dass eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaft-pflichtversicherung besteht, ist durch eine vom Versicherer zu erteilende Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) zu erbringen.

Hierzu hat sich der Halter im Vorfeld der Zulassung an ein Versicherungsunternehmen seiner Wahl zu wenden.