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Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Fundbehörde erwirbt der Finder oder die Finderin das Eigentum an der Sache, wenn bis dahin keine empfangsberechtigte Person ihre Rechte an der gefundenen Sache geltend macht. Verzichtet der Finder oder die Finderin auf das Recht zum Erwerbe des Eigentums an der Fundsache, kann die Gemeinde des Fundortes das Eigentum an der Sache erwerben.
Fundsachen, an denen weder die Finderin oder der Finder noch die Gemeinde das Eigentum erwerben wollen, werden versteigert, verkauft oder gemeinnützigen Einrichtungen zur Nutzung überlassen.
Das Fundbüro veräußert in unregelmäßigen Abständen Fundsachen. Sofern Fundsachen veräußert werden, werden im Internet und durch Aushang im Neuen Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg, auf eine Veräußerung hingewiesen.