Inhalt
FAQ - häufig gestellte Fragen an die Fahrerlaubnisbehörde
Leistungsbeschreibung
Wo beantrage ich meine Fahrerlaubnis? |
In der Fahrerlaubisbehörde an meinem Hauptwochnsitz. |
Bitte sprechen Sie zu jeder Antragstellung persönlich in der Fahrerlaubisbehörde vor ! |
Wo bekomme ich den neuen Führerschein ausgehändigt? |
In der oben benannten Fahrerlaubnisbehörde am Informationsschalter im Erdgeschoss. |
Was habe ich bei der Abholung des Führerscheines vorzulegen? |
Den Personalausweis oder Reisepass sowie meinen Führerschein / vorläufige Fahrberechtigung / Ausnahmegenehmigung (soweit vorhanden) |
Kann ich jemanden mit der Abholung meines Führerscheines beauftragen? |
Ja, mit einer Vollmacht und den darauf angegebenen Dokumenten. Die Vollmacht finden Sie weiter unter auf der Seite. |
Kann ich meinen Führerschein bei einem Fahrverbot bei Ihnen hinterlegen? |
Nein, die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht berechtigt, Fahrverbote zu vollstrecken. Bitte wenden Sie sich an die Behörde, welche das Fahrverbot ausgesprochen hat. |
Kann ich an meinem Nebenwohnsitz die Fahrerlaubnis erwerben? |
Die Zuständigkeit obliegt dem Hauptwohnsitz. In begründeten Einzelfällen ist eine Ausnahme zulässig. Bitte fragen Sie in der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes nach. |
Besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Aushändigung der Fahrerlaubnis, wenn der 18. Geburtstag auf ein Wochenende fällt? |
Eine vorzeitige Aushändigung des Führerscheines ist, auch an die Erziehungsberechtigten, nicht möglich ! |