Abholung von Elektro-Altgeräten anmelden
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die Altegeräte aus privaten Haushaltten werden daher kostenlos zurückgenommen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Ihre großen Elektro-Altgeräte holen wir als Sperrmüll ab oder Sie bringen die Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu einem unsere Werstoffhöfe. Kleinere Elektro-Altgeräte können Sie auch an den Sammelstellen (Wertstoffhöfe, Wertstoffmobil (bis 50 cm), Abfallberatung (bis 50 cm) abgeben. Viele Händler und Online-Händler sind zudem verpflichtet Elektro-Altgeräte bis 25 cm Kantenlänge kostenfrei zurückzunehmen. Größere Geräte müssen beim Kauf eines Gerätes mit gleicher Funktion ebenfalls zurückgenommen werden.
Gebühren
- Die Entsorgung wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert, so dass die Entsorgung dann für die Bürgerinnen und Bürgern kostenlos ist (Produktverantwortung).
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte