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Gewährung von Freitischen

Allgemeine Informationen

Das Land Sachsen-Anhalt hat ausdrücklich im Schulgesetz eine Möglichkeit vorgesehen, für Familien mit besonderen Belastungssituationen und überraschend eintretenden Notfällen für Schulkinder das Mittagessen über die Schulträger befristet übernehmen zu können.

Wenn also besondere Ereignisse in der Familie dazu führen, dass es nicht möglich ist, am Mittagessen in der Schule teilnehmen zu können und alle anderen Unterstützungen z.B. durch das Sozialamt nicht ausreichen, dann kann in der Schule jederzeit nach der Möglichkeit der Kostenübernahme gefragt und ein formloser Antrag mit Begründung gestellt werden!

Voraussetzungen

Freitische können in besonderen Notlagen zur Verfügung gestellt werden.

Der Begriff „besondere Fälle“ ist auszulegen.

Besondere Fälle sind nicht zwangsläufig SGB II – und SGB XII – Empfänger - Hartz IV – Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Wohngeldempfänger-, da in den Regelsätzen ein Ernährungsanteil für das Mittagessen enthalten ist. Jedoch können sich auch SGB II- und SGB XII – Empfänger in einer besonderen sozialen Notlage befinden und damit Anspruch auf Freitische erhalten.

Diese könnten z. B. Verschuldung, Langzeiterkrankung, besondere Folgen von Schadensereignissen, Sterbefälle oder andere weitere besondere Belastungen sein.

  • Kürzungen der Sozialleistungen/hohe Schuldenlast
  • Außergewöhnliche Kostenbelastungen der Sorgeberechtigten
  • Erkenntnisse über erhebliche gesundheitliche Belastungen des Kindes

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Erforderliche Unterlagen

Ein Antrag durch Personensorgeberechtigte, Kinder selbst oder andere Personen sollte eine möglichst umfassende Erläuterung zur besonderen Situation der Familie enthalten.

Weiterhin sollten wichtige Angaben zum Kind und den Personensorgeberechtigten sowie Bestätigungen zur Richtigkeit der Antragsangaben und Einverständniserklärung zur Verarbeitung und Weitergabe von Daten mit Unterschrift enthalten sein.

Gebühren

Für die Antragsbearbeitung werden keine Kosten erhoben.

Frist

Für die Antragstellung sind keine Fristen geregelt.

Rechtsgrundlage(n)

Im § 72a „Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt“ wird formuliert: „In besonderen Fällen sind Freitische zur Verfügung zu stellen.“

Formulare

Die Anträge können formlos oder unter Zuhilfenahme von Vordrucken, welche in den Schulen erhältlich sind, gestellt werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachbereich Schule und Sport

Fachbereichsleiterin: Kerstin Richter

Gerhart-Hauptmann-Straße 24–26
39108 Magdeburg