elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Wenn Sie Ihre auslesbaren Daten im Personalausweis einsehen möchten, können Sie dies bei der zuständigen Personalausweisbehörde tun.
Allgemeine Informationen
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)