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Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen

Möchten Sie mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnehmen, oder eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt durchführen? Dann können Sie für diese Fahrten ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, können Sie für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung für das Fahrzeug sind nicht nötig. Auch für folgende Fälle können Sie das rote Oldtimerkennzeichen verwenden:

  • Probe- und Überführungsfahrten,
  • Werkstattbesuche und
  • Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung.

Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum H-Kennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt.

Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer, die immer mit "07" beginnt. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Das bedeutet, Sie können mit einem Kennzeichen mehrere historische Fahrzeuge zulassen und abwechselnd fahren. Sie dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen.

Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen. Sie müssen Folgendes notieren:

  • Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende,
  • die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Name, Vorname) mit Anschrift,
  • Art und der Hersteller des Fahrzeuges,
  • die Fahrgestellnummer und
  • die Fahrtstrecke.

Die Eintragungen können Sie nach den Fahrten vornehmen. Das Fahrtennachweisbuch müssen Sie nicht mitführen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines roten Fahrzeugkennzeichen für Oldtimer benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) –
    Falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief) vorhanden ist, muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis erbracht werden (z.B. Kaufvertrag)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach §23 StVZO („Oldtimergutachten“);
    max. 18 Monate gültig! Ob tatsächlich ein neues Gutachten ausgestellt werden muss, erfragen Sie bitte in unserer Zulassungsstelle.
  • ggf. Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, die bisherigen Kennzeichenschilder –
    die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
  • einen formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC)
  • ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate; kann beim zuständigen Bürgerbüro beantragt werden; Belegart „0“, Zweck: „rote Kennzeichen für Oldtimer“)
  • den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit: den Pass und Meldebescheinigung (falls vorhanden den Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
    und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • ggf. Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsabteilung - Kfz-Zulassungsbehörde (nur für gewerbliche Zulassungen)

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg

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