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Angebote der Jugendwerkstätten annehmen

Jugendwerkstätten bieten Kindern und Jugendlichen mit individuellen Problemlagen durch werkpraktische Angebote eine alternative Schulform oder die Vorbereitung auf eine Ausbildung.

Beschreibung

Jugendwerkstätten sind Einrichtungen der Jugendsozialarbeit, welche Jugendliche mit individuellen Problemlagen unterstützen, schulische oder ausbildungsbezogene Hemmnisse zu überwinden. So sollen Schülerinnen und Schüler in eine regelmäßige Beschulung zurückgeführt, an einem alternativen Ort beschult oder auf eine Ausbildung vorbereitet werden.
Jugendwerkstätten halten werkpraktische Angebote vor, die sich flexibel an den Interessen und Bedürfnissen der Teilnehmer orientieren. Sie fördern die Motivation der Jugendlichen, bieten berufliche Orientierung und unterstützen in der Berufs- und Lebenswegplanung.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Die Jugendwerkstätten entscheiden eigenverantwortlich über die Aufnahme von Jugendlichen im Rahmen ihrer Kapazitätsgrenzen und konzeptionellen Ausrichtung.
Aus diesem Grund ist in jedem Fall ein Erstgespräch mit der Jugendwerkstatt zu führen. Dieses findet in der Regel mit den Erziehungsberechtigten statt. Bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit der Jugendwerkstatt ihrer Wahl auf, um für die Erstberatung einen Termin zu vereinbaren.

Die Werkstätten stimmen sich anschließend mit dem Landesschulamt oder anderen beteiligten Behörden ab, um eine Betreuung des Jugendlichen in der Werkstatt sicherstellen zu können.

Bearbeitungsdauer

Die Verweildauer in einer Jugendwerkstatt ist sehr unterschiedlich. Es besteht die Möglichkeit, ein Kurzzeitpraktikum zu absolvieren, um Akutsituationen z.B. in der Schule zu entschärfen. Aber auch längere Aufenthalte und Lernortverlagerungen sind möglich.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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