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elektronischer Identitätsnachweis (eID) - PIN setzen / ändern

​Der elektronische Identitätsnachweis ermöglicht es Ihnen, sich sicher und bequem online auszuweisen. Dieser Dienst steht Inhabern des deutschen Personalausweises, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen sowie des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) zur Verfügung. Auf dem Chip Ihres Ausweises oder Ihrer Karte sind Ihr Foto und persönliche Daten gespeichert, die für die Online-Identifikation genutzt werden.

Beschreibung

Um den elektronischen Identitäsnachweis (Online-Ausweisfunktion) nutzen zu können, müssen Sie zunächst die standardmäßig fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Diese Änderung dient Ihrer Sicherheit und ermöglicht den Zugriff auf die elektronischen Funktionen Ihres Ausweises.

Die Transport-PIN finden Sie in Ihrem PIN-Brief zu Ihrem jeweiligen Dokument. Dieser wurde Ihnen bis zum 16.02.2025 per Post von der Bundesdruckerei zugesandt. Seit dem 17.02.2025 erhalten Sie diesen direkt bei der Beantragung durch die zuständige Behörde ausgehändigt. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
    ausschließlich persönlich vor Ort möglich
  • Die PIN darf nicht durch einen gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer, einen Bevollmächtigten oder sonstigen Dritten geändert werden.

Gebühren

Die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion sowie die Änderung oder Neusetzung der PIN sind gebührenfrei.

Fristen

Es gibt keine spezifischen Fristen für die PIN-Änderung. Es wird jedoch empfohlen, die PIN zeitnah nach Erhalt des PIN-Briefs zu setzen, um die Online-Funktionen Ihres Dokumentes nutzen zu können.

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag auf Neusetzung der PIN für den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion (eID)). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgerbüro machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder bei der Ausländerbehörde (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).

Die Behörde verfügt vor Ort über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit der die Änderung der PIN vorgenommen werden kann.

PIN erstmalig setzen

  • In der Behörde: Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
  • Selbstständig: Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphons oder Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe der AusweisApp setzen.

PIN ändern

  • Selbstständig: Öffnen Sie die AusweisApp, wählen Sie "PIN ändern" und folgen Sie den Anweisungen. Geben Sie zunächst Ihre aktuelle PIN ein und anschließend zweimal die neue PIN.​
  • In der Behörde: Sie können die PIN auch vor Ort in der zuständigen Behörde ändern lassen.

PIN neu setzen
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen z.B. wenn

  • Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt
  • oder wenn Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben

Voraussetzungen

  • Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
    Die Online-Ausweisfunktion muss bereits aktiviert sein auf Ihrer/m gültigen
      • deutschen Personalausweis
      • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
      • elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • Ihnen liegt Ihr PIN-Brief nicht vor oder Sie wissen Ihre bisherige PIN nicht mehr
  • Persönliches Erscheinen
    Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die PIN-Setzung oder -Änderung vor Ort machen möchten.

Bearbeitungsdauer

Das Setzen oder die Änderung der PIN wird sofort bearbeitet.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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