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Werbekostenzuschuss aus dem Ottostadt Verfügungsfonds beantragen

Sie möchten Ihre Sichtbarkeit im Kontext der Ottostadt Magdeburg durch gezielte Werbemaßnahmen erhöhen – sei es als Verein, Initiative oder Unternehmen? Die Landeshauptstadt Magdeburg unterstützt Sie dabei gern mit einem Werbekostenzuschuss aus dem Ottostadt Verfügungsfonds.

Beschreibung

Der Ottostadt Verfügungsfonds unterstützt Projekte, die die Marke Ottostadt Magdeburg stärken und die Bekanntheit der Landeshauptstadt regional wie überregional fördern. Ziel ist es, kreative und innovative Marketingmaßnahmen zu ermöglichen, die über das normale Aufgabenspektrum der Stadtverwaltung hinausgehen.

Gefördert werden insbesondere:

  • Veranstaltungen oder Kampagnen, die gezielt auf die Marke Ottostadt aufmerksam machen,

  • analoge Werbemittel mit innovativen Ansätzen, die die Stadt repräsentieren,

  • Projekte, die auf besondere Weise das Image Magdeburgs stärken – z. B. durch Wissenschafts-, Kultur- oder Sportinitiativen.

Nicht förderfähig sind:

  • Eigenleistungen (z. B. Arbeitszeit der Antragstellenden),

  • Wareneinkäufe zum Weiterverkauf (auch in veränderter Form),

  • Projekte mit rein kommerzieler Ausrichtung oder reinem Sponsoring-Charakter.

Erforderliche Unterlagen

Im Rahmen des Online-Antrags werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt:

Maßnahmenkonzept

Eine ausführliche Beschreibung des geplanten Projekts oder der Maßnahme, einschließlich Zielsetzung, kreativer Ansätze und geplanter Öffentlichkeitswirkung.

Kosten- und Finanzierungsplan

Eine Übersicht über die voraussichtlichen Ausgaben sowie die geplante Finanzierung. Zudem sind Angaben zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Mittel erforderlich.

Nachweise zur Projektumsetzung

Informationen zu beteiligten Partnern, Sponsoren oder Dienstleistern. Gegebenenfalls sollten auch Angebote oder Verträge vorgelegt werden, die geplante Ausgaben belegen.

Nutzung des Corporate Designs

Ein Nachweis, dass das Corporate Design der Marke Ottostadt Magdeburg in der Maßnahme berücksichtigt wird – etwa durch Entwürfe, Layouts oder Konzeptideen.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Die Rechtgrundlage bilden die Förderkriterien der Landeshauptstadt Magdeburg.

Rechtbehelf

Gegen die Entscheidung über die Förderung aus dem Ottostadt Verfügungsfonds steht kein Rechtsanspruch zu. Antragstellende haben keinen Anspruch auf eine Förderung, selbst wenn die Kriterien grundsätzlich erfüllt werden. Die Bewilligung liegt im Ermessen der Beigeordneten für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit.

Verfahrensablauf

  • Antragsteller reichen ihre Unterlagen ein.
  • Das Wirtschaftsdezernat prüft die eingereichten Anträge auf die Erfüllung der Förderrichtlinien und bereitet eine Projektübersicht vor.
  • Die Auslobung und die Entscheidung über die eingereichten Anträge erfolgt durch die Beigeordnete für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit.
  • Der Stadtratsausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Regionale Zusammenarbeit ist informativ eingebunden und wird über die Anträge informiert.
  • Nach der Entscheidung erfolgt die Bewilligung der Mittel und die Zuwendungsbescheide werden an die Antragsteller versendet.
  • Die bewilligten Mittel können nach Erhalt des Bescheides abgerufen werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Bürgerinnen und Bürger
  • Vereine
  • studentische Gruppen
  • Interessengemeinschaften
  • gemeinnützige Verbände
  • Institutionen und Unternehmen, die Projekte mit dem Corporate Design der Ottostadt Magdeburg umsetzen und damit die Bekanntheit der Stadt fördern.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Prüfung der eingereichten Anträge und der Verfügbarkeit der Fördermittel ab.

Reguläre Bearbeitungszeit:

Nach Eingang des vollständigen Antrags und dessen Prüfung durch das Wirtschaftsdezernat erfolgt die Entscheidung über die Förderung durch die Beigeordnete für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit.

Zeitpunkt der Entscheidung:

Eingereichte Anträge werden dem Stadtratsausschuss für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit informativ vorgestellt.

Entscheidungen über die Förderung erfolgen üblicherweise im Anschluss an die Ausschusssitzungen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bearbeitungszeit kann variieren, abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge und deren Vollständigkeit.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Stabsstelle Finanzen und Controlling

Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg

Kontakt

Frau Marisa Böttge

Stabsstelle Finanzen und Controlling
Vertragsmanagement

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg

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