Inhalt

Klimaziel 2045: Stadtwerke mit Wärmeplanung beauftragt

Für die Entwicklung und die Herausforderungen der Wärmewende wird die Landeshauptstadt eine kommunale Wärmeplanung erstellen lassen. Jörg Rehbaum, Beigeordneter für Umwelt und Stadtentwicklung, und Andreas Fedorczuk, technischer Geschäftsführer der SWM, unterzeichneten am 25. Juni den gemeinsamen Vertrag zur Erstellung der Wärmeplanung.

Gemeinsamer Vertrag im Alten Rathaus unterschrieben

Die Stadtwerke Magdeburg haben das vorgeschaltete Vergabeverfahren gewonnen und somit den Auftrag zur Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung erhalten. Zusammen mit der Fichtner GmbH & Co. KG erarbeiten sie bis zum Juni 2025 die gemäß Wärmeplanungsgesetz vorgeschriebene Wärmeplanung. Das Gesetz ist gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze sollen dazu beitragen, die Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen.

Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird zu 90 Prozent aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Primär soll vor Ort der beste und kosteneffizienteste Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung ermittelt werden. Bei der Erstellung werden unter Betrachtung der Magdeburger Wärmebedarfe konkrete Entwicklungswege erarbeitet, um die Stadt in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dafür wird technologieoffen die Nutzbarmachung von Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Umweltwärme betrachtet. Die stadtweiten Potentiale zur Erhöhung der Energieeffizienz, Nutzung von Abwärme und insbesondere der Ausbau von Fern- und Nahwärmeversorgungsnetzen stehen ebenfalls im Fokus.

Die frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und Bürgerschaft soll Perspektive geben und wird ein fester Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung für Magdeburg sein. Die Wärmeplanung zeigt den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den Energieversorgern Wege auf, wie in den kommenden Jahren der Pfad zur klimaschonenden Wärmeversorgung beschritten werden kann. Das erhöht die Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen, Unternehmen und Netzbetreiber.

25.06.2024