Begleiteter Umgang
Der begleitete Umgang ist eine Maßnahme zur Abwehr von Gefährdungen, zur Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung von Beziehungen zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.
Das Jugendamt unterstützt beim begleiteten Umgang, auch Umgangsrecht oder Besuchsrecht genannt.
Allgemeine Informationen
Minderjährige haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen sowie mit allen Personen, zu denen das Kind soziale Beziehungen und emotionale Bindungen besitzt. Eltern haben die Pflicht alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zur jeweils anderen Beziehungsperson beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Mit Unterstützung und Begleitung durch sozialpädagogische Fachkräfte sollen Beziehungen für das Kind wiederhergestellt, gefördert oder kontrolliert werden.
Ziel ist es, eine dem Kindeswohl dienliche Umgangs- und Kontaktgestaltung für das Kind herzustellen und Eltern darin zu befähigen, Umgänge und Kontakte zuzulassen.
Zuständige Stelle
Das Jugendamt in Magdeburg arbeitet sozialraumbezogen und ist an verschiedenen Standorten zu finden.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialzentrum!
Sozialzentrum Mitte |
Sozialzentrum Nord |
Sozialzentrum Süd |
Sozialzentrum Südost |
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Gebühren (Gebühren)
Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an das zuständige Sozialzentrum im Jugendamt. Das Jugendamt entscheidet, ob und in welchem Umfang ein begleiteter Umgang sinnvoll ist. Das Jugendamt hilft Ihnen auch bei der Beantragung.
Wenn die Hilfe bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten eine Umgangsvereinbarung. Darin wird festgelegt, wie der begleitete Umgang in Ihrem Fall gestaltet werden soll.
Voraussetzungen
Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben.
Anträge /Formulare
Bitte nutzen Sie das unter "Dokumente" beigefügte Antragsformular.