Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Allgemeine Informationen
Im Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt.
Wenn Sie als Mutter eines Kindes nicht mit dessen Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern - eine sogenannte Negativbescheinigung.
Wenn aufgrund einer gemeinsamen Sorgeerklärung oder durch gerichtliche Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie auch darüber eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde vom Kind
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Gebühren
Kostenlos
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
- Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
- Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.