Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
Wenn die Gültigkeit Ihres Falknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Jahresjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- bereits erteilter Falknerjagdschein
Erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
- aktuelles Lichtbild, sofern die Verlängerung nicht mehr in den vorhandenen Jagdschein oder Falknerjagdschein vermerkt werden kann (in diesem Fall wird ein neuer Jagdschein ausgestellt)
- Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person bei Minderjährigen
Gebühren
Für ein Jagdjahr beträgt die Gebühr 20,00 Euro und die Jagdabgabe ebenfalls 20,00 Euro.
Für zwei Jagdjahre beträgt die Gebühr 20,00 Euo und die Jagdabgabe 40,00 Euro.
Für drei Jagdjahre beträgt die Gebühr 20,00 Euro und die Jagdabgabe 60,00 Euro.
Die Jagdabgabe entfällt, sofern gleichzeitig ein sonstiger Jagdschein ausgestellt wird.
Frist
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Anträge/Formulare
Zum Ausfüllen der Formulare benötigen Sie Adobe AcrobatReader.
Für die Antragstellung können Sie das Formular
nutzen. Nach dem Ausfüllen können Sie dieses ausdrucken und unterschreiben.
Der Antrag ist zusammen mit einer Erklärung einzureichen. Den Inhalt der abzugebenden Erkärung können Sie dem Formular
entnehmen. Dieses Formular können Sie ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit dem Antrag einreichen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.
Rechtsgrundlagen
Für die Erteilung von Jagdscheinen finden die §§ 15 bis 17 des Bundesjagdgesetzes Anwendung.
Die Gebühren und die Jagdabgabe richten sich nach der Anlage 2 zu § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) - Verzeichnis der Gebühren und Abgaben nach § 22 Abs. 1 und 2 des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt.