Jagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Voraussetzungen
- bei Verlängerung mindestens 16 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagschein
Erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- aktuelles Lichtbild, sofern die Verlängerung nicht mehr in den vorhandenen Jagdschein vermerkt werden kann (in diesem Fall wird ein neuer Jagdschein ausgestellt)
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden), die über die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines hinaus besteht
- Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person bei Minderjährigen
- Erklärung über die Zuverlässigkeit und Eignung nach § 17 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes
- Berechtigung zum Jagdausübungsrecht bei ausländischen Antragstellern
Gebühren
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für ein Jagdjahr:
- 65,00 Euro für den Jahrsjagdschein für In- und Ausländer
- 40,00 Euro für den Jugendjagdschein
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für zwei Jagdjahre:
- 100,00 Euro für den Jahrsjagdschein für In- und Ausländer
Die Gebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für drei Jagdjahre:
- 135,00 Euro für den Jahrsjagdschein für In- und Ausländer
Anträge/Formulare
Zum Ausfüllen der Formulare benötigen Sie Adobe AcrobatReader.
Für die Antragstellung können Sie das Formular
nutzen. Nach dem Ausfüllen können Sie dieses ausdrucken und unterschreiben.
Der Antrag ist zusammen mit einer Erklärung einzureichen. Den Inhalt der abzugebenden Erkärung können Sie dem Formular
entnehmen. Dieses Formular können Sie ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit dem Antrag einreichen.
Frist
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Rechtsgrundlagen
Für die Erteilung von Jagdscheinen finden die §§ 15 bis 17 des Bundesjagdgesetzes Anwendung.
Die Gebühren und die Jagdabgabe richten sich nach der Anlage 2 zu § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) - Verzeichnis der Gebühren und Abgaben nach § 22 Abs. 1 und 2 des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt.