Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll das Kind im elterlichen Haushalt weiter versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.
Die Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen soll eine familienunterstützende und -erhaltende Funktion einnehmen, die verhindern soll, dass Kinder außerhalb der Familie untergebracht werden müssen, obwohl keine erzieherischen Gründe dafür gegeben sind. Dadurch soll die Entstehung dauerhafter Krisen oder Benachteiligungen durch familiäre Not- und Belastungssituationen verhindert werden.
Die von den Eltern oder dem alleinerziehenden Elternteil vorgegebene und verantwortlich durchgeführte Erziehung des Kindes wird in der Zeit fortgeführt, in der diese die Versorgungs- und Betreuungsaufgaben nicht leisten können. Die Betreuungsform kann daher eine stundenweise Betreuung, aber auch eine Ganztagsbetreuung beinhalten und soll möglichst im Herkunftshaushalt erfolgen.
Das Jugendamt in Magdeburg arbeitet sozialraumbezogen und ist an verschiedenen Standorten zu finden.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialzentrum!
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Für die Inanspruchnahme können Kostenbeiträge festgesetzt werden. Eine eventuelle Kostenheranziehung erfolgt nach Prüfung und in Abhängigkeit zu Ihren Einkünften.
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialzentrum im Jugendamt. Das Jugendamt entscheidet, ob und in welchem Umfang die Hilfe notwendig ist.
Das Jugendamt hilft Ihnen auch bei der Beantragung der Hilfe.
Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben.
Bitte nutzen Sie das unter "Dokumente" beigefügte Antragsformular.