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Auskunft/Akteneinsicht in Heimakten ehemaliger DDR-Heimkinder beantragen

Ehemalige Heimkinder, deren Geburtsort Magdeburg ist bzw. deren Wohnort zu Zeiten des Heimaufenthaltes Magdeburg war, haben die Möglichkeit, Einsicht in ihre Heimakten zu erhalten.

Allgemeine Informationen

Das Jugendamt ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, die zu DDR-Zeiten als Kind (zeitweise) in einem Kinderheim bzw. Jugendwerkhof untergebracht waren, die Einsicht in ihre Heimakten. Die Akteneinsicht soll helfen, weitergehende Informationen zum Heimaufenthalt zu erhalten. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen.

Verfahrensablauf

Bitte nutzen Sie unseren Onlineservice zur digitalen Antragstellung.

In Ausnahmefällen nehmen wir auch Ihren  schriftlich formulierten Antrag entgegen. Die Inhalte Ihres Antrags sollten möglichst konkrete Angaben zum Antragsteller enthalten:

  • Name und Geburtsdatum des Antragstellers
  • Name des Antragstellers zum Zeitpunkt der Heimunterbringung,
  • ungefährer Zeitpunkt der Heimunterbringung
  • Angaben zu den Eltern & ggf. Geschwistern
  • Alle weiteren Angaben, die das Auffinden der Daten ermöglichen, sind wertvoll.

Nach dem Eingang des Antrags, dem Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses beilegen, wird sich der zuständige Bereich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Voraussetzungen

  • Aufenthalt in einem DDR Kinderheim oder Jugendwerkhof
  • Magdeburg als Geburtsort bzw. damaliger Wohnort

Erforderliche Unterlagen

Bitte nutzen Sie unser beiliegendes Antragsformular.

Eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.

Gebühren (Gebühren)

Die Auskunft ist unentgeltlich. Sollten Kopien für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller erforderlich werden, so entstehen Verwaltungskosten.

Rechtsgrundlage

Bearbeitungsdauer

ca. 6 – 8 Wochen

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Innerer Dienst

Jugendamt Magdeburg

Zentraler Service
Akteneinsicht

Wilhelm-Höpfner-Ring 1
39116 Magdeburg