Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Allgemeine Informationen
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Frist
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der FahrerlaubnisVerordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Speed Capture Kiosk - Fotoautomat
Fotoaufnahme direkt im BürgerBüro
Und so funktioniert’s:
Am Speed Capture Kiosk können Sie selbstständig Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und gegebenenfalls auch Ihre Unterschrift erfassen. Damit sparen Sie sich den Aufwand, ein Passfoto extra zu besorgen, und beschleunigen gleichzeitig die Bearbeitung Ihres Anliegens. Während der Aufnahme von Foto und Fingerabdrücken erfolgt sofort eine Qualitätsprüfung. Sobald Sie Ihren Antrag stellen, ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren auf, prüft deren Authentizität und übernimmt sie direkt und sicher von einem geschützten Server. Ihre biometrischen Daten werden für 48 Stunden gespeichert.
Das Foto am Fotoautomaten kostet 7,00 Euro. Diese Gebühr wird zusammen mit der Gebühr für Ihr Personaldokument erhoben und am Kassenautomaten bezahlt. Sie können den Betrag entweder bar oder mit EC-Karte begleichen.
Der Speed Capture Kiosk ist besonders benutzerfreundlich und verbessert den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer. Drücken Sie einfach den „Rollstuhl-Button“ auf dem Touchscreen, und das Gerät fährt automatisch auf Ihre Höhe herunter. Der Kiosk ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m geeignet.
Selbstverständlich erfüllt der Automat alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. Alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, müssen den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Dies wurde dem Hersteller durch ein entsprechendes Zertifikat des BSI bestätigt.
Sollten Sie Fragen oder Probleme mit der Technik haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
Ihr BürgerService