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Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen

Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.

Allgemeine Informationen

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als 8 Personen (zusätzlich zum Fahrersitz) ausgelegt sind, fahren.

Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • gültiger Führerschein
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
  • Angaben zur Fahrschule

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.



Frist

Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

Speed Capture Kiosk - Fotoautomat

Fotoaufnahme direkt im BürgerBüro

In allen BürgerBüros sowie der Führerscheinstelle der Landeshauptstadt Magdeburg steht ein modernes Gerät zur Aufnahme digitaler Fotos sowie Fingerabdrücke und Unterschrift für hoheitliche Dokumente wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bereit. Der sogenannte Speed Capture Kiosk ist ein Selbstbedienungsautomat, an dem Sie direkt vor der Beantragung ein Foto anfertigen lassen können. Dieses Foto wird anschließend sofort für die Beantragung des Personalausweises  oder anderer Personaldokumente verwendet. Zudem können die Fotos in die Programme der Ausländerbehörde sowie der Führerscheinstelle übernommen werden – mit Ausnahme des Internationalen Führerscheins.

Und so funktioniert’s:

Am Speed Capture Kiosk können Sie selbstständig Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und gegebenenfalls auch Ihre Unterschrift erfassen. Damit sparen Sie sich den Aufwand, ein Passfoto extra zu besorgen, und beschleunigen gleichzeitig die Bearbeitung Ihres Anliegens. Während der Aufnahme von Foto und Fingerabdrücken erfolgt sofort eine Qualitätsprüfung. Sobald Sie Ihren Antrag stellen, ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren auf, prüft deren Authentizität und übernimmt sie direkt und sicher von einem geschützten Server. Ihre biometrischen Daten werden für 48 Stunden gespeichert.

Das Foto am Fotoautomaten kostet 7,00 Euro. Diese Gebühr wird zusammen mit der Gebühr für Ihr Personaldokument erhoben und am Kassenautomaten bezahlt. Sie können den Betrag entweder bar oder mit EC-Karte begleichen.

Der Speed Capture Kiosk ist besonders benutzerfreundlich und verbessert den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer. Drücken Sie einfach den „Rollstuhl-Button“ auf dem Touchscreen, und das Gerät fährt automatisch auf Ihre Höhe herunter. Der Kiosk ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m geeignet.

Selbstverständlich erfüllt der Automat alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. Alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, müssen den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Dies wurde dem Hersteller durch ein entsprechendes Zertifikat des BSI bestätigt.

Sollten Sie Fragen oder Probleme mit der Technik haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

Ihr BürgerService

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsabteilung - Fahrerlaubnisbehörde

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg

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